Hofburg-Wahl: Nur fünf Kandidaten meldeten Wahlkampfbudgets

Nur fünf der sieben Kandidaten für die Bundespräsidentenwahl im vorigen Oktober haben dem Rechnungshof mitgeteilt, wie sie ihren Wahlkampf finanziert haben. Eigentlich hätte die Meldung von Spenden, Sponsorings und Beiträgen politischer Parteien drei Monate nach dem Wahltag – also bis 9. Jänner – erfolgen müssen. Bierpartei-Chef Dominik Wlazny und Unternehmer Heinrich Staudinger haben aber bisher nichts gemeldet, teilte der Rechnungshof mit. Sanktionen drohen nicht.

Die Transparenzregeln für Präsidentschaftskandidaten sind deutlich weniger streng als für politische Parteien. Parteien müssen jedes Jahr eine Einnahmen-Ausgaben-Bilanz vorlegen. Präsidentschaftskandidaten sind dagegen nur verpflichtet, die im Wahlkampf erhaltenen Einnahmen offenzulegen.

Darunter fallen Spenden, Sponsorings, Inserate und insbesondere auch die Unterstützung durch politische Parteien. Großspenderinnen und -spender (über 3.500 Euro) sowie große Sponsorings ab 12.000 Euro sind namentlich zu veröffentlichen. Wofür sie das Geld verwendet haben, müssen die Kandidaten nicht bekanntgeben.

Erhalten hat der Rechnungshof bis heute die Listen von Bundespräsident Alexander Van der Bellen, von seinem FPÖ-Herausforderer Walter Rosenkranz, von Anwalt Tassilo Wallentin, von Ex-BZÖ-Politiker Gerald Grosz und von Michael Brunner von der MFG.