Justizreform in Polen wird geändert: Hoffnung auf Gelder

Polens Parlament hat einem Gesetzesentwurf zur Änderung der umstrittenen Justizreformen zugestimmt. Eine Mehrheit der Abgeordneten stimmte heute für den Entwurf der nationalkonservativen Regierungspartei PiS. Der Schritt soll das Land näher an eine Freigabe von milliardenschweren CoV-Finanzhilfen bringen, die die EU-Kommission wegen Verstößen gegen die Rechtsstaatlichkeit eingefroren hat. Nach der Verabschiedung durch den Sejm, die erste Kammer des Parlaments, muss der Gesetzesentwurf nun noch den Senat, die zweite Kammer, passieren.

Die seit 2015 regierende PiS hatte das Justizwesen des Landes umgestaltet. Die EU-Kommission nahm besonders Anstoß an der 2018 eingeführten Disziplinarkammer am Obersten Gerichtshof, die jeden Richter und Staatsanwalt entlassen konnte. Im Juli 2021 urteilte der Europäische Gerichtshof, dass Polen damit gegen europäisches Recht verstößt. Im Juli 2022 wurde die Disziplinarkammer schließlich aufgelöst. Stattdessen wurde eine „Kammer für berufliche Verantwortung“ am Obersten Gericht eingerichtet.

Diese Änderung erfüllte jedoch nicht alle Bedingungen der EU-Kommission. Der nun vom Parlament in Warschau verabschiedete Gesetzesentwurf sieht unter anderem vor, dass für Disziplinarangelegenheiten künftig statt des obersten Gerichts das oberste Verwaltungsgericht zuständig sein soll.