Vorhabensbericht zu Kurz-Aussagen im U-Ausschuss

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat ihre Ermittlungen zu den Falschaussagevorwürfen gegen Ex-Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) im „Ibiza“-U-Ausschuss abgeschlossen und einen Vorhabensbericht an die Oberbehörden erstattet.

Das berichtete gestern das Ö1-Mittagsjournal. Inhaltlich ließ die WKStA nichts aus dem Bericht wissen. Ob es eine Anklage geben wird, ist offen.

Kurz’ Anwalt Werner Suppan dürfte bereits damit gerechnet haben und hatte der APA vorsorglich eine Stellungnahme übermittelt. 30 Zeugen hätten Kurz bisher mit ihren Aussagen entlastet, hieß es darin.

Es werde krampfhaft versucht, seine Aussagen falsch zu interpretieren, „durch Diskussionen, ob ein ‚Na‘ auf ein ‚nie‘ als doppelte Verneinung, Widerspruch oder Zustimmung zu werten ist, oder die Frage, ob das Wort ‚involviert‘ passender gewesen wäre als ‚informiert‘. Wie viele Vorwürfe der WKStA wird sich auch dieser als falsch herausstellen.“

Bei dem Vorhabensbericht geht es ausschließlich um die Falschaussagevorwürfe. Am Wort ist nun die Oberstaatsanwaltschaft, diese berichtet dann ans Justizministerium bzw. an den Weisungsrat. Der Rest der Ermittlungen im vom „Ibiza-Video“ ausgelösten CASAG-Verfahren geht weiter.

Im Kern geht es in der Causa um die Frage, wie intensiv der damalige ÖVP-Chef unter Türkis-Blau in die Reform der Staatsholding ÖBIB zur ÖBAG involviert war.