Adidas verlor Prozess um Streifendesign

Der US-Designer Thom Browne verletzt mit seinem Streifenmuster nach einem Gerichtsurteil nicht die Markenrechte des deutschen Sportartikelriesen adidas.

Die Geschworenen im New Yorker Stadtteil Manhattan entschieden am Donnerstag (Ortszeit), dass die vier parallelen Streifen, die die Luxusmodemarke seit 2008 verwendet, keine Verwechslungsgefahr mit den berühmten drei Streifen von adidas bergen.

Person mit gestreiften Adidas-Socken
IMAGO/Sipa USA/Anthony Behar

Der Sportartikelhersteller hatte den New Yorker Designer deswegen 2021 geklagt und 7,8 Millionen Dollar (7,2 Mio. Euro) Schadenersatz und einen Verkaufsstopp verlangt. Die 2001 gegründete Modemarke hatte bis 2007 drei Streifen als Signet auf Oberteilen, Hosen und Schuhen verwendet. Nach einem Rechtsstreit mit adidas stieg Thom Browne danach auf vier Streifen um.

Adidas über Entscheidung enttäuscht

Eine Adidas-Sprecherin sagte, der Konzern sei enttäuscht über die Entscheidung. Der deutsche Konzern werde aber auch künftig sein geistiges Eigentum entschlossen verteidigen. Seit 2008 hat adidas laut Gerichtsdokumenten mehr als 90 Klagen wegen der charakteristischen drei Streifen angestrengt und sich gut 200-mal außergerichtlich geeinigt.

Thom Browne erklärte, eine Verwechslung der beiden Marken sei unwahrscheinlich, weil beide Unternehmen auf unterschiedlichen Märkten unterschiedliche Kunden und Kundinnen bedienten und ihre Produkte zu völlig anderen Preisen anböten. Pullover von Thom Browne kosten hohe dreistellige oder sogar vierstellige Euro-Beträge. Außerdem seien Streifen ein weit verbreitetes Designelement.