VfGH hob Abschiebung in Vorkriegs-Ukraine auf

Ein Abschiebebescheid gegen eine Ukrainerin ist vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben worden. Die Frau aus Lwiw hätte das Land verlassen sollen, nachdem ihre Asylsanträge negativ beschieden worden waren. Der Entscheid erfolgte zwei Tage vor dem russischen Einmarsch in das Nachbarland, zugestellt wurde die Entscheidung am Tag der Aggression selbst, berichtete die „Presse“.

Die Frau hatte schon 2015 das erste Mal (vergeblich) Asyl beantragt. 2021 billigte dann das Verwaltungsgericht die Entscheidung des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl, die Frau des Landes zu verweisen.

Gestützt auf das „Länderinformationsblatt der Staatendokumentation“ zum Stand Oktober 2021 hielt es eine Rückführung angesichts der Sicherheitslage in der Ukraine – ausdrücklich ausgenommen lediglich die Halbinsel Krim sowie die Gebiete Donezk und Luhansk – für möglich. Dieses Erkenntnis datiert vom 22. Februar 2022. Seine Zustellung fiel just auf den 24. Februar, jenen Tag, an dem die russischen Angriffe auf die Ukraine begannen.

VfGH: Berichterstattung hätte Gericht alarmieren müssen

Für den VfGH hätte die mediale Berichterstattung im Februar des Vorjahres auch das Verwaltungsgericht alarmieren müssen: Die dramatischen Entwicklungen könnten auch für das Gericht als „notorisch“ (bekannt) gelten und hätten es dazu veranlassen müssen, sich mit der „volatilen Sicherheitslage in der Ukraine und einer damit verbundenen ernsthaften Bedrohung des Lebens oder der Unversehrtheit“ von Zivilisten auseinanderzusetzen.