Zweite Chance für Energiekostenzuschuss 1

Unternehmen, die die Voranmeldefrist für den Energiekostenzuschuss versäumt haben, erhalten eine zweite Chance: Sie können sich für diesen Zuschuss bis Freitag voranmelden. Der Energiekostenzuschuss 1 sieht Förderungen für den Zeitraum Februar bis September 2022 vor.

Die Voranmeldung, die über die Homepage der Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft (AWS) erfolgt, ist Voraussetzung für die Antragstellung. Allerdings gelte sie nicht für die Verlängerung des Energiekostenzuschusses 1 für das vierte Quartal 2022 und für den Energiekostenzuschuss 2. Dafür werde es eigene Anmeldedaten geben, teilte das Wirtschaftsministerium in einer Aussendung mit.

Erste Auszahlungsphase hat begonnen

Nach der Voranmeldung kann der Antrag bis 15. Februar eingebracht werden. Die erste Auszahlungsphase des Energiekostenzuschusses 1 hat bereits begonnen. Mit Stand 13. Jänner wurden fast 16 Mio. Euro an 716 Unternehmen ausbezahlt.

„Es ist mir als Wirtschaftsminister sehr wichtig, dass wir mit dem Energiekostenzuschuss betroffene Unternehmen schnell unterstützen können. Während in anderen Ländern die Auszahlung erst mit 2023 startet, erhielten in Österreich die ersten Unternehmen bereits im Dezember 2022 die ersten Unterstützungszahlungen“, so ÖVP-Arbeits- und -Wirtschaftsminister Martin Kocher.

Mit dem Energiekostenzuschuss 1 werden energieintensive Unternehmen mit einer Förderung in der Höhe von 30 Prozent ihrer Mehrkosten für Strom, Erdgas und Treibstoffe in den Monaten Februar 2022 bis September 2022 unterstützt, teilte das Ministerium mit.