„Krone“ muss Ex-FPÖ-Politiker Jenewein 96.000 Euro zahlen

Die „Kronen Zeitung“ muss Ex-FPÖ-Politiker Hans-Jörg Jenewein für mehrere Artikel über seinen angeblichen Suizidversuch und dessen Umstände 96.000 Euro Entschädigung zahlen. Der ehemalige Nationalratsabgeordnete hatte die Tageszeitung für die Verletzung seines höchstpersönlichen Lebensbereichs geklagt, berichtete der „Standard“ heute. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Die „Kronen Zeitung“ schrieb im August 2022 etwa davon, dass Jeneweins Ex-Frau einen Abschiedsbrief gefunden und der Ex-Politiker auf einer Intensivstation um sein Leben gerungen habe. „Ich bin nie auf einer Intensivstation gelegen und war nie in Lebensgefahr“, stellte Jenewein heute am Landesgericht für Strafsachen in Wien klar.

Auch habe er keine Ex-Frau, da er noch immer in erster Ehe verheiratet sei, und einen Abschiedsbrief habe es auch nicht gegeben. Folge der Berichterstattung über ihn sei etwa gewesen, dass seine Mutter verzweifelt versucht habe, herauszufinden, in welchem Spital er auf der Intensivstation liegt.

Die Vertreterin der „Kronen Zeitung“ argumentierte, dass der Fall und damit die Berichterstattung politische Brisanz aufgewiesen habe, da in den Tagen zuvor bekannt geworden sei, dass bei Jenewein eine Anzeige gegen die eigenen Parteikameraden aus der Wiener FPÖ gefunden wurde. Jenewein hielt laut „Standard“ vor Gericht fest, dass der gefundene Anzeigenentwurf nicht mit dem schließlich eingebrachten identisch sei. Wer die tatsächliche Anzeige formuliert habe, wisse er nicht.

Nicht rechtskräftig

Die Richterin musste aufgrund der früheren Tätigkeit Jeneweins prüfen, ob die Veröffentlichungen in unmittelbarem Zusammenhang mit dem öffentlichen Leben stehen. Dann wären die Berichte laut Mediengesetz zulässig. Sie kam aber zu dem Schluss, dass das nicht der Fall sei. Ein Suizidversuch habe keine politische Relevanz. Da die Beiträge auch viele Unwahrheiten aufweisen, verurteilte sie die „Krone“ zu einer Entschädigung von 96.000 Euro. Da die Vertreter von Jenewein und „Kronen Zeitung“ keine Erklärung abgaben, ist das Urteil nicht rechtskräftig.