„Von“ darf nach Duldung im Namen bleiben

Ein „von“ im Namen ist unter bestimmten Umständen auch Österreicherinnen und Österreichern zu gestatten. Das ergibt sich aus einem Spruch des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR), über den die „Presse“ berichtete. Drei Mitglieder der Familie Künsberg Sarre hatten sich beschwert, nachdem sie über etliche Jahre ihr „von“ im Namen hatten, ihnen dieser Namensteil aber 2018 von der Stadt Graz von Amts wegen wegkorrigiert wurde.

Argumentiert wurde von der Familie unter anderem damit, dass der Name gar kein echter Adelstitel sei, gegen die sich die „von“-Regelung richtet, sondern ihn ein Vorfahre wohl erfunden habe. Das war letztlich für die Entscheidung des EGMR nicht entscheidend, sondern, dass die Behörden über lange Zeit das „von“ gelten hatten lassen.

Das Gericht sah keine Rechtfertigung, nach Jahrzehnten in den Namen und das Privat- und Familienleben einzugreifen. Österreich kann den Fall noch vor die Große Kammer des EGMR bringen.