Begutachtung für Energieeffizienzgesetz endet

Heute endet die Begutachtungsfrist für das Energieeffizienzgesetz (EEG). Mit Stand gestern waren auf der Parlamentswebsite allerdings nur wenige Stellungnahmen eingegangen.

Ziel des Gesetzes ist es, den Energieverbrauch zu senken. Dafür soll Energiesparen mit 190 Mio. Euro jährlich bis zum Jahr 2030 unterstützt werden. Für Bundesgebäude soll zudem eine verbindliche Sanierungsquote von drei Prozent kommen.

Die E-Control soll als zuständige Behörde die Einsparungen überwachen und die entsprechenden Berichte an die EU-Kommission übermitteln. Zudem sollen große Unternehmen ab 250 Beschäftigten verpflichtet werden, alle vier Jahre ein Energieaudit durchzuführen oder ein Energiemanagementsystem einzurichten.

Energielieferanten müssen Beratungsstellen für Haushalte einrichten oder unabhängige Dritte damit beauftragen. Auch bei zentralen Wärme- und Kältenetzen (Fernwärme) sollen künftig individuelle Verbrauchszähler installiert werden müssen.

Umweltorganisationen fordern Nachschärfung

Für die Umweltorganisation Global 2000 müssten die im Gesetz angegeben Zielwerte angepasst werden, da diese nicht mehr den aktuellen EU-Klimazielen entsprächen. Zudem fehle ein Steuerungsmechanismus, der eingreift, wenn eine Zielverfehlung droht.

In eine ähnliche Richtung äußerten sich die Umweltschützer von WWF. Beide Organisationen bedauern das Wegfallen der Lieferantenverpflichtung, die bisher gegolten und große Energielieferanten zu Effizienzmaßnahmen bei ihren Kundinnen und Kunden verpflichtet habe.

Zudem sehe das Gesetz zwar „strategische Maßnahmen“ (also betreffend Steuerrecht, Ordnungsrecht und Förderwesen) vor, mit denen die Ziele erreicht werden sollen, wie diese genau ausschauen, sei aber unklar. Hier müsse die Regierung noch nachliefern, so die Umweltschützer.