WKStA lehnt Einschränkung der Handyauswertung strikt ab

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) lehnt die von der Rechtsanwaltskammer geforderten Einschränkungen der Sicherstellung und Auswertung von Handys und Laptops strikt ab. „Unser Tatort ist regelmäßig das Handy“, sagte WKStA-Leiterin Ilse Vrabl-Sanda heute in einem Pressegespräch.

Ohne Auswertung von Handys gäbe es die Korruptionsermittlungen in dem mit Abstand größten Verfahrenskomplex der WKStA – nämlich CASAG/Ibiza samt ÖVP-Inseratencausa – „schlicht nicht“. Bei der Sicherstellung des Handys von Ex-FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache habe es zwar einen „begründeten Tatverdacht, aber keinen dringenden“ gegeben, lehnte Vrabl-Sanda die von den Rechtsanwälten geforderte (und von der ÖVP unterstützte) Einschränkung ab.

„Eine der wichtigsten Ermittlungsmaßnahmen“

Für die WKStA seien Sicherstellung und Auswertung elektronischer Daten heutzutage eine der wichtigsten Ermittlungsmaßnahmen – zumal es im Bereich der „Heimlichkeitsdelikte“ in der Regel keine Zeugen und Dokumente gebe. Korruptives Verhalten werde nicht in Verträgen vereinbart, merkte Vrabl-Sanda an.

Wichtig für die WKStA seien auch Kronzeugen – also „dass ein Insider spricht“. Hier plädiert Vrabl-Sanda für eine Änderung: Sicherheit und Klarheit für Kronzeugen – auch mit Blick auf Rechtsfolgen in anderen (etwa Schadenersatz-)Verfahren – sollten ausgebaut werden.

Aus der von Vrabl-Sanda präsentierten Zweijahresbilanz geht hervor, dass die Zahl der Einstellungen weitaus größer ist als jene der Anklagen und somit auch Schuldsprüche.

Gibt es einen „zumindest vagen Verdacht“, müsse zwingend ein Verfahren eingeleitet werden – und das sei dann „ganz der Anfang, weit weg von einem Schuldspruch“. Ein Beschuldigtenstatus sei deshalb „keine Vorverurteilung“ – und eine Einstellung eines Verfahrens auch kein Misserfolg.