Fall Teichtmeister: „Immenser“ Schaden für Burg „einzuklagen“

Der Fall Teichtmeister könnte auch finanzielle Konsequenzen nach sich ziehen. So sei der Schaden für das Burgtheater „immens“, wie Robert Beutler, der kaufmännische Geschäftsführer des Hauses, dem „Kurier“ mitteilte. Er werde „einzuklagen sein, schon allein aus Geschäftsführerhaftung“. Unklar ist, mit welchem Schaden Marie Kreutzers Film „Corsage“ rechnen muss.

Das Burgtheater setzte zuletzt die Inszenierung von Daniel Kehlmanns „Nebenan“ ab, in dem Teichtmeister eine Hauptrolle spielte. Wer hingegen am 31. Jänner in der Wilde-Adaption „Bunbury“ anstelle von Teichtmeister den John Worthing spielen wird, hat das Haus noch nicht bekanntgegeben.

Burgtheater-Anwalt verteidigt Vorgehen

Der Anwalt des Burgtheaters, Bernhard Hainz, nahm im Ö1-Morgenjournal Stellung. Die Arbeitsrechtsexpertin Katharina Körber-Risak hatte dem Burgtheater als Dienstgeber von Teichtmeister vorgeworfen, zu spät reagiert zu haben. Bereits im September 2021 habe es Medienberichten zufolge Hausdurchsuchungen gegeben.

Eine Suspendierung oder Entlassung habe die Rechtslage nicht hergegeben, verteidigte Hainz das Vorgehen des Burgtheaters. Bei einer fristlosen Entlassung müsse der Dienstgeber die Beweise dafür liefern.

Ein zusätzliches Dilemma sei gewesen, dass sich die Vorwürfe ausschließlich im privaten Bereich abgespielt haben, so Hainz. Zudem gebe es im Sonderarbeitsrecht im Theater ein Dienstfreistellungsverbot.

Hainz: „Eine Dienstfreistellung war auch keine Option.“ Das Burgtheater habe im Rahmen des rechtlich Möglichen alles getan: „Ex ante betrachtet, wie es sich damals dargestellt hat“, habe das Burgtheater alles richtig gemacht.