EGMR verurteilt Russland in zwei Fällen

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat Russland wegen des Umgangs mit zwei Menschenrechtsaktivisten verurteilt. Russland habe das Verbot der Folter missachtet sowie das Recht auf ein faires Verfahren und die Meinungsfreiheit verletzt, erklärten die Richter heute.

Hintergrund sind die Klagen von zwei Aktivisten. Im ersten Fall wurde ein Tschetschene, der sich für das Gedenken an die Opfer der Tschetschenien-Kriege einsetzt, den Angaben zufolge bei seinen Verwandten von bewaffneten Männern in Uniform aufgespürt, zusammengeschlagen und mit Elektroschocks malträtiert.

Er wurde zu vier Jahren Gefängnis verurteilt, weil er angeblich Drogen bei sich hatte. Der Mann legte ein Geständnis ab, zog dieses jedoch später zurück, weil es unter Zwang entstanden sei. Der Gerichtshof entschied, dass seine Behandlung einer Folter gleichgekommen sei.

Durchsuchung ohne Beschluss

Im zweiten Fall geht es um eine Familie von Menschenrechtsaktivisten und Journalisten, die zuvor mit Kreml-Kritiker Michail Chodorkowski zusammengearbeitet hatte. Ihre Wohnung wurde ohne gültigen Beschluss durchsucht. Die Behörden beschlagnahmten den Angaben zufolge elektronische Geräte und luden sensible Daten von den Computern der Familie herunter.

In einer demokratischen Gesellschaft dürften Behörden nicht so wahllos vorgehen, urteilten die Richter nun. Außerdem sei nicht auszuschließen, dass mit den Maßnahmen eigentlich die journalistischen Quellen aufgedeckt werden sollten.

Tausend Klagen anhängig

Russland muss den Klägern nun mehrere tausend Euro Schadenersatz zahlen. Das Land wurde vor einigen Monaten wegen des Angriffskrieges gegen die Ukraine aus dem Europarat ausgeschlossen und ist damit kein Mitglied der Europäischen Menschenrechtskonvention mehr, für deren Einhaltung der Gerichtshof sorgt.

Am EGMR sind aber noch mehrere tausend Klagen gegen Russland anhängig. Allerdings hat Präsident Wladimir Putin bereits angekündigt, Urteile des EGMR nicht anzuerkennen. Europarat, Menschenrechtskonvention und Gerichtshof sind unabhängig von der EU.