Lehreramtsstudien: Reform der Aufnahmeverfahren empfohlen

Die Aufnahmeverfahren für Lehramtsstudien sollen reformiert werden. Das empfiehlt ein Evaluationsbericht im Auftrag des Qualitätssicherungsrats für die Pädagoginnen- und Pädagogenbildung.

So soll etwa ein österreichweit einheitliches Anforderungsprofil für Primar- und Sekundarstufe erstellt werden. Außerdem werden in Zeiten des Lehrermangels weniger aufwendige Eignungsverfahren zur Diskussion gestellt.

Die Lehrerinnen- und Lehrerausbildung erfolgt derzeit in insgesamt vier Verbünden von Pädagogischen Hochschulen (PH) und Universitäten. Während Volksschullehrerinnen und -lehrer an den PHs studieren, absolviert angehendes Lehrpersonal für Sekundarschulen (AHS, BMHS, Mittelschule) ihr Studium an PHs und Unis.

„Eine zentrale Erkenntnis dieser Evaluation ist, dass in Österreich aktuell eine uneinheitliche Auffassung darüber besteht, welche Fähigkeiten, Kompetenzen und Eigenschaften Bewerberinnen und Bewerber als Eignung für ein Lehramtsstudium für die Primarstufe und für die Sekundarstufe Allgemeinbildung mitbringen müssen“, heißt es im Bericht.

„Das bedeutet, dass kein österreichweites, einheitliches Anforderungsprofil existiert, wodurch die Vergleichbarkeit der Eignungsbeurteilungen, österreichweit betrachtet, nicht sichergestellt ist.“

Einführung gleicher Grundprinzipien gefordert

Für die Sekundarstufe Allgemeinbildung gibt es aktuell drei unterschiedlich ausgestaltete Aufnahmeverfahren. Die Verfahren für die Volksschule unterscheiden sich hinsichtlich Anforderungsprofil, den eingesetzten Methoden zur Eignungsfeststellung und den Selektionskriterien nicht nur zwischen den Verbünden selbst, sondern sogar innerhalb mancher Verbünder selbst je nach Hochschule.

Die Evaluierung empfiehlt neben einem österreichweit einheitlichen Anforderungsprofil für alle Lehramtsstudien auch die Einführung gleicher Grundprinzipien bei allen Aufnahmeverfahren. Sie sollten etwa die gleiche Anzahl an Stufen und gleiche Selektionskriterien aufweisen sowie eine gleiche Dauer und ähnlichen Aufwand für alle Bewerber beinhalten.

Ganz generell müssten gesetzliche Vorgaben, die auf die Feststellung der Berufseignung in Aufnahmeverfahren abzielen, überarbeitet werden. „Eine Prognose der Berufseignung zum Zeitpunkt des Aufnahmeverfahrens ist mit Blick auf eine mehrjährige Entwicklung der Studienbewerberinnen und -bewerber sowie mit Blick auf die Messgüte problematisch“, heißt es im Bericht.