Bilder von Kindesmissbrauch: Höhere Strafen fixiert

Die Regierung hat sich auf höhere Strafen für die Darstellung von Kindesmissbrauch geeinigt. Damit reagiert die ÖVP-Grünen-Koalition auf die Causa rund um den Schauspieler Florian Teichtmeister, der sich wegen Besitzes von Missbrauchsbildern vor Gericht verantworten muss.

Vorgesehen sind laut einem Ministerratsvortrag, der heute präsentiert wurde, höhere Strafen sowohl für den Besitz von derartigem Material als auch für die Herstellung und Verbreitung.

Die Strafe für den Besitz von Darstellungen von Missbrauch mündiger minderjähriger Personen werde von bisher bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe auf bis zu zwei Jahre erhöht. Bei unmündigen minderjährigen Personen wird die Strafe von bisher bis zu zwei Jahren auf bis zu drei Jahre erhöht. Auch der Besitz einer „Vielzahl von Darstellungen“ soll zu höheren Strafen führen, wonach dieser Begriff aber erst definiert werden muss.