Whistleblower-Richtlinie passiert Ausschuss

Der Sozialausschuss hat gestern mit den Stimmen der Regierungsparteien ÖVP und Grüne den Gesetzesentwurf zur Whistleblower-Richtlinie abgesegnet. Damit kann das Paket in der kommenden Plenarwoche beschlossen werden, so die Parlamentskorrespondenz.

Es geht darum, Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber in Anlehnung an EU-Vorgaben besser zu schützen. Die Oppositionsparteien zeigten sich empört und griffen zum Teil zuvor geäußerte, harsche Kritik von Nichtregierungsorganisationen (NGOs) auf.

Österreich erfülle das, was es muss, aber nicht genug, um einen Kulturwandel herbeizuführen, lautete die Einschätzung der NGOs epicenter.works, Transparency International und Forum Informationsfreiheit.

"Hätte es gerne schneller gemacht“

Unter den Parlamentsparteien kam Kritik vor allem von SPÖ und FPÖ. So wertete es SPÖ-Abgeordnete Verena Nussbaum etwa als „grobes Manko“, dass Sachbereiche wie Arbeitszeitverletzungen und sexuelle Belästigung nicht vom Schutz umfasst sind, und sprach insgesamt von einem „großen Pfusch“.

FPÖ-Abgeordneter Christian Ragger verwies auf „vernichtende“ Stellungnahmen und forderte ein „Zurück an den Start“. Nicht ganz so kritisch NEOS: Ob die Partei im Plenum zustimmen werde, ließ Sozialsprecher Gerald Loacker mit Hinweis auf einige Mängel allerdings doch offen.

Der für das Gesetz zuständige ÖVP-Arbeitsminister Martin Kocher sagte, dass auch andere Länder wie Deutschland und Spanien bei der Umsetzung der Richtlinie säumig seien. „Wir hätten es gerne schneller gemacht“, es sei aber ein komplexes Gesetz: Wichtig werde es sein, klare Anwendungsanleitungen für die Umsetzung bereitzustellen.

„Spießrutenlauf“

Einer der Kritikpunkt der NGOs ist, dass der sachliche Anwendungsbereich weder für Unternehmer noch für Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber nachvollziehbar sei. Überhaupt sei er ohne juristische Vorbildung kaum zu durchschauen.

Offen sei auch, ob die Möglichkeit zu einer anonymen Hinweisgebung inkludiert ist oder nicht. Ebenso unklar ist laut den NGOs, welchen Schutz es gegenüber etwaigen Repressalien seitens der Unternehmen wie Kündigung oder Nachteile in der Karriere gebe.

Der Gesetzgeber mache es auch den Unternehmen schwer. Die Umsetzung eines internen Hinweisgeberschutzsystems gleiche künftig einem „Spießrutenlauf“. Dabei hätten derartige Systeme einen erheblichen Mehrwert für Firmen.

Schließlich könnte so intern Missständen nachgegangen werden, ohne dass etwas gleich an Behörden wie beispielsweise die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft gehe, was ja für gewöhnlich mit Reputationsproblemen verbunden sei.

Dass das Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung (BAK) als externe Meldestelle vorgesehen ist, beurteilten die Experten nicht unbedingt als vertrauensbildend. Vielmehr hätte man sich eine unabhängige Beratungsstelle gewünscht. Das Gesetz sollte Menschen ermutigen, Fehlverhalten aufzuzeigen, indem es Sicherheit vermittelt. Der NGO-Kritik zufolge sei nun aber das Gegenteil der Fall.