Förderung für 24-Stunden-Betreuung wird erhöht

Die Förderung für die 24-Stunden-Betreuung Pflegebedürftiger daheim wird rückwirkend per 1. Jänner erhöht. Der Bund erhöhe die Förderbeträge um 16,67 Prozent, gab das Sozialministerium heute bekannt. 90 Euro zusätzlich pro Monat gibt es, sofern zwei selbstständige Betreuungskräfte zum Einsatz kommen.

Bei der Beschäftigung von unselbstständigen Kräften gibt es 180 Euro mehr. Insgesamt profitieren laut Ministeriumsangaben rund 22.500 Förderbezieherinnen und -bezieher.

Sofern zwei selbstständige Personenbetreuer zum Einsatz kommen, beträgt die Förderung künftig 640 Euro monatlich (bisher 550 Euro). Beim Einsatz von unselbstständigen Personenbetreuern und -betreuerinnen liegt die Förderung rückwirkend ab 1. Jänner bei 1.280 Euro monatlich (bisher 1.100 Euro).

Der Unterschied wird mit der jeweiligen Höhe der Sozialversicherungsabgaben bei selbstständigen und unselbstständigen Betreuungsverhältnis begründet. Die Erhöhung wird spätestens Ende Jänner 2023 erstmals auf dem Konto der Förderungsbezieher und -bezieherinnen einlangen.