Wahlwiederholung in Berlin kann am 12. Februar stattfinden

Die Wiederholungswahl zum Berliner Abgeordnetenhaus kann wie geplant am 12. Februar stattfinden. Das deutsche Bundesverfassungsgericht lehnte es im Eilverfahren ab, kurzfristig noch eine Verschiebung der Abstimmung anzuordnen. Das teilten die Karlsruher Richterinnen und Richter heute mit. Die Begründung dafür soll erst später nachgeliefert werden.

Die genaue Prüfung im Hauptverfahren, ob die komplette Wiederholung der Pannenwahl von 2021 verfassungsgemäß ist, steht allerdings noch aus und wird erst im Nachhinein erfolgen (Az. 2 BvR 2189/22).

Superwahltag führte zu Chaos

Die mehr als 40 Klägerinnen und Kläger, darunter betroffene Abgeordnete, wenden sich gegen ein Urteil des Berliner Verfassungsgerichtshofs aus dem November. Dieser hatte die Pannenwahl vom 26. September 2021 als primär zuständige Instanz im Einzelnen überprüft – und insgesamt für ungültig erklärt. „Angesichts der Vielzahl und Schwere der Wahlfehler“ sei das die einzige Möglichkeit gewesen, hieß es damals zur Begründung.

Die Beschwerdeführer meinen, dass die Berliner Richter sich damit eigenmächtig über die Karlsruher Grundsätze der Wahlprüfung hinweggesetzt hätten. Nach ihrer Überzeugung wären sie in dieser noch nie da gewesenen Situation verpflichtet gewesen, vor einem Urteil von sich aus das Bundesverfassungsgericht einzuschalten.

Der 26. September 2021 war in der Hauptstadt ein Superwahltag gewesen: Mit den Wahlen zum Abgeordnetenhaus und den Kommunalparlamenten fanden die Bundestagswahl und ein Volksentscheid statt. Parallel lief außerdem der Berlin-Marathon.

Antritt mit selben Kandidaten

Die Folge waren teils chaotische Zustände in den Wahllokalen. Weil bei der Planung für die einzelne Stimmabgabe viel zu wenig Zeit einkalkuliert worden war, bildeten sich lange Schlangen. Einige Wahllokale mussten vorübergehend schließen, weil die Stimmzettel ausgegangen waren. Vielerorts ließ man die Wartenden dafür bis weit nach 18.00 Uhr ihre Stimme abgeben – während längst die ersten Prognosen veröffentlicht wurden. Mindestens 20.000 bis 30.000 Stimmen waren laut Verfassungsgerichtshof von Wahlfehlern betroffen.

Bei der Wiederholungswahl müssen die Parteien mit denselben Kandidatinnen und Kandidaten antreten wie 2021. Die Legislaturperiode endet weiterhin 2026. Auch die Wahl der zwölf Bezirksverordnetenversammlungen muss wiederholt werden.