NPO-Fonds: Ministerium prüft nach Erkenntnis zu Seniorenbund

Nachdem der Parteiensenat im Kanzleramt (UPTS) gestern neuerlich der Ansicht war, dass der Seniorenbund ein Teil der ÖVP ist, wird das Ressort von Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) prüfen, „welche Schlüsse aus dem Erkenntnis des UPTS zur Klärung der Frage nach möglichen Rückforderungen von Förderungen des NPO-Fonds an Vereine des Seniorenbundes zu ziehen sind“. Das betonte man heute in einer Stellungnahme.

Seit dem Frühjahr 2020 konnten Non-Profit-Organisationen aus dem bei Vizekanzler Kogler angesiedelten NPO-Fonds Mittel beantragen, um besser durch die Pandemie zu kommen. Das Ministerium prüft derzeit die Rückforderung von CoV-Hilfen, die fünf Landesverbände des Seniorenbundes aus dem NPO-Fonds erhalten haben.

Allein bei Seniorenbund OÖ geht es um zwei Mio. Euro

Allein im Fall des oberösterreichischen Seniorenbundes geht es um zwei Mio. Euro. Ausschlaggebend ist hier die Frage, ob es sich bei den Empfängern tatsächlich um unabhängige Vereine oder um Teilorganisationen der ÖVP handelt. Denn als Parteiorganisationen hätten sie keinen Anspruch auf CoV-Hilfen.

Einen Hinweis in diese Richtung hat der UPTS gestern geliefert. Anlassfall waren zwar nicht die CoV-Hilfen, sondern der Rechenschaftsbericht der ÖVP aus dem Jahr 2019. Weil die ÖVP die Einnahmen und Ausgaben des Seniorenbundes dort nicht angeführt hat, hat sich der Rechnungshof an den UPTS gewandt.

Und dieser hat seine schon 2018 gefasste Ansicht bekräftigt, dass der Seniorenbund sehr wohl als Teil der ÖVP zu werten ist und daher im Rechenschaftsbericht aufscheinen müsste. Dafür setzte es 15.000 Euro Geldbuße für die ÖVP.

Die von Kogler zu prüfende Zulässigkeit der NPO-Hilfen war nicht Gegenstand des Verfahrens. Die ÖVP kündigte an, beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde gegen die Entscheidung des UPTS in Sachen Seniorenbund einzulegen.