Teichtmeister-Prozess wegen Krankheit abgesagt

Der Prozess gegen den ehemaligen Burgschauspieler Florian Teichtmeister wegen Besitzes von umfangreichem Material mit bildlichen Darstellungen von Kindesmissbrauch (Paragraf 207a StGB) ist wegen Erkrankung des Angeklagten abberaumt worden.

Teichtmeister hätte sich morgen am Wiener Landesgericht für Strafsachen vor einem Einzelrichter zu verantworten gehabt, weil er sich von Februar 2008 bis zum Sommer 2021 insgesamt 58.000 Dateien mit einschlägigem Material beschafft haben soll.

„Aufgrund der akuten Erkrankung des Angeklagten entfällt der morgige Termin“, gab eine Gerichtssprecherin heute in einer knappen Pressemitteilung bekannt. Nähere Angaben zur Verhinderung des Angeklagten bzw. zu einem neuen Termin seien derzeit nicht möglich.