Erkrankung: Teichtmeister-Prozess vorerst geplatzt

Der Prozess gegen den ehemaligen Burgschauspieler Florian Teichtmeister wegen Besitzes von umfangreichem Material mit bildlichen Darstellungen von Kindesmissbrauch (Paragraf 207a StGB) ist wegen Erkrankung des Angeklagten abberaumt worden.

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