Kritik von Immowirtschaft an Regeln für Kreditvergabe

Seit Herbst greifen strengere Vergaberegeln für Immobilienkredite. Aus Sicht der Immobilienwirtschaft und wie berichtet auch nach Meinung von Banken sorge das für Probleme. „Die Erfahrungen nach rund einem halben Jahr zeigen, dass die Anzahl der Darlehen um 50 bis 70 Prozent eingebrochen sind“, kritisierte heute Gerald Gollenz, Obmann des Fachverbandes der Immobilien- und Vermögenstreuhänder in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), in einer Aussendung.

„Die Chance, Eigentum zu erwerben, statt ewig in Miete zu wohnen, werden erheblich eingeschränkt“, äußerte Gollen eine Kritik, wie sie auch von Banken kam, die mit Immobilienkrediten freilich gute Geschäfte machen.

„Die eigene Immobilie ist aber die beste Pensionsvorsorge, um später, wenn das Darlehen abbezahlt ist, niedrige laufende Kosten zu haben“, argumentierte der Branchensprecher der heimischen Immobilienwirtschaft.

Immobilienmakler: Unüberwindbare Hürden

Auch die Vertretung der Immobilienmakler argumentiert mit „unüberwindbaren Hürden“ etwa für Jungfamilien. Praxisfremd sei etwa, dass man eine vorhandene Immobilie verkaufen müsse, erst dann eine neue erwerben könne. Bestehende Immobilien sollen aus Sicht von Banken und Immobilienwirtschaft wieder zur Gänze angerechnet werden können. Womöglich könnte man sich bei einer etwaigen Lockerung der verschärften Regeln darauf einigen, dass ein Anteil einer bestehenden Immobilie angerechnet werden könne.

So hieß es zuletzt in den „Oberösterreichischen Nachrichten“, dass die Finanzmarktaufsicht (FMA) sich eine 70-prozentige Anrechnung vorstellen könne. „Da ein Verkauf einer Immobilie vielfach mehrere Monate in Anspruch nimmt, ist es kaum möglich, seine aktuelle Wunschimmobilie zu erwerben, da diese in der Regel dann nicht mehr am Markt ist“, argumentierte Arno Wimmer, Berufsgruppensprecher der Immobilienmakler im WKÖ-Fachverband, heute in einer Aussendung.

„Aktuell führt dieses Dilemma dazu, dass alternativ etwa mit deutschen Banken, die nicht an diese Vorgaben gebunden sind, finanziert wird, was für die Betroffenen höhere Kosten bedeutet“, so wiederum WKÖ-Vertreter Gollenz. Also sollten „Zwischenfinanzierungen aus dem Geltungsbereich der Verordnung ausgenommen werden“. Der Immobilienwert aus der Immobilie, die verkauft werden soll, sei schließlich gänzlich vorhanden. Das minimiere Ausfallsrisiken für die Banken.