BFA konnte laut Rechnungshof Asylverfahrensdauer kürzen

Von Februar bis April 2022 überprüfte der Rechnungshof (RH) neben dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) auch das Justiz- und Innenministerium, um den Stand der Umsetzung von Empfehlungen aus seinem Vorbericht zu eruieren.

Dabei kam das oberste Kontrollorgan zum Schluss, dass von der Behörde ein großer Teil der an sie gerichteten Empfehlungen umgesetzt wurde. Dadurch konnte etwa die Dauer der Verfahren verringert werden, heißt es in dem heute erschienenen Bericht.

Phase geringer Antragszahlen

Das BFA konnte die durchschnittliche Dauer der Verfahren aber vor allem in einer Phase geringer Asylantragszahlen reduzieren. Die durchschnittliche Erledigungsdauer von Asylverfahren beim BFA sank zwischen dem dritten Quartal 2018 und dem vierten Quartal 2021 von 21,6 Monaten auf 3,9 Monate und lag damit zur Zeit der Follow-up-Überprüfung im Durchschnitt unter sechs Monaten. Im Jahr 2021 stieg die Anzahl offener Verfahren wieder.

Das dem Innenministerium unterstellte BFA entscheidet in erster Instanz darüber, wem der Asylstatus zuerkannt wird. Das BFA und das Innenministerium setzten von 15 Empfehlungen des Vorberichts aus dem Jahr 2019 neun zur Gänze und sechs teilweise um. Das BFA und Justizministerium kamen der an sie gemeinsam gerichteten Empfehlung zur Gänze nach, das Justizministerium einer weiteren Empfehlung teilweise, so der Rechnungshof-Bericht.

Digitalisierung mit Luft nach oben

Luft nach oben sieht der Rechnungshof in der Asylbehörde bei der Digitalisierung. Das BFA arbeitet seit 2021 an der Einführung der elektronischen Aktenführung, führt mangels Vollständigkeit der digitalen Akten aber weiterhin parallel Papierakten.

Ebenfalls nur teilweise umgesetzt war die Empfehlung, ein Verfahrensleitsystem mit prozessgesteuerten Verfahrensabläufen und automatisierten Datenprüfungen zu integrieren. Vorerst waren nur einzelne Funktionalitäten implementiert, wie die Anbindung an das Zentrale Melderegister.

Karner sieht Kurs bestätigt

Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) sieht den Weg des BFA durch den Rechnungshof-Bericht bestätigt. „Asylverfahren in Österreich werden konsequent, rasch und effizient geführt. Schnelle Entscheidungen sind nicht nur eine wesentliche Voraussetzung für ein glaubwürdiges Asylsystem, sondern auch ein Signal an jene, die das System missbrauchen wollen“, wird er in einer schriftlichen Stellungnahme gegenüber der APA zitiert.