Im vergangenen Herbst kippte der Oberste Gerichtshof (OGH) eine Reihe von Gebühren bei Fitnessstudios, weil nicht klar ist, wofür sie eigentlich verlangt werden. Betroffene Kundinnen und Kunden haben nun Anspruch auf Rückzahlung, und das Urteil strahlt auf andere Branchen aus: zum Beispiel auf Telekomunternehmen. Auch hier sind Servicepauschalen üblich und auch hier könnten sie unzulässig sein – inklusive Rückzahlungsansprüchen.
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