Mehr bezahlt: Kanzleramt prüft „Staatspraxis“ bei Staatssekretären

Wie viel Österreichs Politiker und Politikerinnen monatlich verdienen, ist gesetzlich definiert. Doch eine Anfragebeantwortung von Bundeskanzleramt Karl Nehammer (ÖVP) sorgt für Irritationen. Denn Staatssekretäre und Staatssekretärinnen dürften in den vergangenen Jahren mehr Geld erhalten haben, als ihnen eigentlich zusteht. Die „langjährige Staatspraxis“ werde nun geprüft.

Laut Bundesbezügegesetz erhalten Staatssekretäre und Staatssekretärinnen ohne Zuständigkeiten in einem Ressort einen geringeren Betrag als jene, die mit bestimmten Aufgaben betraut wurden. Die Betrauung erfolgt über den jeweiligen Minister bzw. die jeweilige Ministerinnen. Zwischen Angelobung und Betrauung mit Aufgaben vergehen oft Monate – unter anderem, weil sich auch die Aufgabenbereiche der Ministerien ändern.

Jurist: Überzahlung rechtswidrig

In einer Anfragebeantwortung teilte Bundeskanzler Nehammer nun aber mit, dass der amtierende Staatssekretär und die drei amtierenden Staatssekretärinnen „entsprechend der langjährigen Staatspraxis“ seit ihrer Angelobung den höheren Betrag erhalten hätten. Dass sie in den ersten Tagen bzw. Wochen keine Zuständigkeiten hatten, habe keine Rolle gespielt.

Für die Bundesräte Karl-Arthur Arlamovsky (NEOS) und Sascha Obrecht (SPÖ), die die Anfrage an Nehammer stellten, ist das ein klarer Rechtsbruch, wie zuerst die „Vorarlberger Nachrichten“ berichteten. Sie forderten die Rückzahlung des Mehrbetrags. Auch Verfassungsrechtler Heinz Mayer bezeichnete gestern in der ZIB2 die Überzahlung als rechtswidrig.

Das Kanzleramt hielt gegenüber dem ORF fest, dass man eine Rückzahlung prüfe. Seit 1997 – also seit Bestehen des Bundesbezügegesetzes – habe sich die Handhabung zur Bezahlung von Staatssekretären und Staatssekretärinnen nicht verändert. Die Rechtslage werde man jetzt unter Einbeziehung des Beamtenministeriums klären. Insgesamt belaufen sich die Kosten auf 12.000 Euro.