Diakonie fordert Bleiberecht für Ukraine-Flüchtlinge

Ein Jahr nach Beginn des russischen Angriffs auf die Ukraine fordert die Diakonie ein dauerhaftes Bleiberecht für die rund 60.000 ukrainischen Flüchtlinge in Österreich.

Momentan gilt für sie ein befristeter Vertriebenenstatus. „Viele ukrainische Flüchtlinge können oder wollen nicht zurückkehren, wir müssen ihnen deshalb eine dauerhafte Perspektive ermöglichen“, sagte heute Diakonie-Direktorin Maria Katharina Moser.

Die Diakonie fordert daher die Schaffung eines „Ukrainer:innen-Gesetzes“. Vorbild sei das Bosniergesetz von 1997, das Flüchtlingen aus Bosnien-Herzegowina ein Aufenthaltsrecht zusicherte. Die Diakonie hofft auch, damit ukrainische Flüchtlinge in die Sozialhilfe aufnehmen zu können.

Die Grundversorgung, die Vertriebene aus der Ukraine erhalten, reiche als reine Basisversorgung nicht aus, sagte Moser: „Keine Familie kann mit 330 Euro im Monat leben. Viele Vertriebene sind deshalb abhängig von privaten Wohnraumspenden durch Österreicher.“

Ruf nach Überführung in Sozialhilfe

Die Diakonie fordert deshalb, den Status von Vertriebenen aus der Ukraine an den offiziellen Flüchtlingsstatus anzugleichen. „Das würde Bleiberecht, Existenzsicherung, Gesundheitsversorgung, Kinderbetreuung, Bildung und Arbeit sichern“, so Moser. Besonders Begrenzungen beim Zuverdienst würden Ukraine-Flüchtlinge vom Einstieg in die Arbeitswelt abhalten.

Die Forderung, ukrainische Flüchtlingen in die Sozialhilfe zu überführen, stehe schon länger im Raum, werde aber von der Politik ignoriert, kritisierte Moser: „Ich vermisse hier besonders den Beitrag von Integrationsministerin Susanne Raab" (ÖVP).“ Positive Signale habe es hingegen von ÖVP-Arbeitsminister Martin Kocher und dem Innenministerium gegeben. „Unser Wunsch wäre aber natürlich ein schnelleres Tempo“, so die Diakonie-Direktorin.