Kommission klagt Polen wegen Verfassungsgerichtsurteilen

Die Europäische Kommission klagt Polen wegen Verstößen gegen EU-Recht durch den polnischen Verfassungsgerichtshof. Grund sind Urteile des Gerichtshofs aus dem Jahr 2021, mit denen Bestimmungen der EU-Verträge für unvereinbar mit der polnischen Verfassung erklärt wurden. Der polnische Verfassungsgerichtshof habe mit diesen Urteilen gegen allgemeine Grundsätze des Unionsrechts verstoßen, erklärte die EU-Kommission heute zur angekündigten Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH).

Dazu gehörten die Autonomie, der Vorrang und die einheitlichen Anwendung des Unionsrechts sowie die verbindliche Wirkung von Urteilen des EuGH. Zudem ist die Kommission der Auffassung, „dass der Verfassungsgerichtshof die Anforderungen an ein zuvor durch Gesetz errichtetes unabhängiges und unparteiisches Gericht nicht mehr erfüllt“. Das sei auf die Unregelmäßigkeiten bei den Ernennungsverfahren für drei Richter im Dezember 2015 und bei der Auswahl seines Präsidenten im Dezember 2016 zurückzuführen.

Warschau „teilt die Ansicht nicht“

Die Regierung in Warschau gab sich unbeeindruckt von der Ankündigung aus Brüssel. „Polen kennt die Argumente der EU-Kommission, teilt ihre Ansicht aber nicht“, sagte der polnische Minister für EU-Angelegenheiten, Szymon Szynkowski vel Sek, der Agentur PAP. Polen weise konsequent darauf hin, dass die Verfassungsrechtsprechung ausschließlich Sache der Mitgliedsstaaten sei. Darauf hätten auch die Verfassungsgerichte etwa in Deutschland und Spanien in ihrer Rechtsprechung hingewiesen.

Die Kommission ist als Hüterin der EU-Verträge dafür zuständig zu überwachen, dass die Staaten sich an das EU-Recht halten.