Regeln für Schulabmeldung werden erneut strenger

Die Regeln für die Abmeldung von der Schule zum häuslichen Unterricht sollen erneut etwas strenger werden. Unter anderem soll im Schulpflichtgesetz festgeschrieben werden, dass Eltern die Zusammenfassung eines pädagogischen Konzepts für den Unterricht vorlegen müssen, heißt es in einem Begutachtungsentwurf. Schon im Vorjahr waren aufgrund des starken Anstiegs der Schulabmeldungen die Regeln verschärft worden.

In Österreich gilt für alle Kinder, die sich dauernd im Land aufhalten, an sich eine allgemeine Schulpflicht – es gibt aber die Möglichkeit, die Schulpflicht durch häuslichen Unterricht oder eine Privatschule ohne Öffentlichkeitsrecht zu erfüllen.

2021 wurden vor allem aufgrund der CoV-Vorgaben 7.500 Kinder und damit dreimal mehr als in normalen Jahren von der Schule abgemeldet. Im Lauf des Schuljahrs kehrte davon ein Drittel zurück. Der Rest musste zur erfolgreichen Absolvierung der jeweiligen Schulstufe am Ende des Schuljahrs eine Externistenprüfung machen – diese fielen 2022 prompt deutlich schlechter aus als in den Jahren davor, viele traten auch gar nicht erst an und blieben damit sitzen.

Verschärfungen schon im vergangenen Schuljahr

Aufgrund der gestiegenen Zahl der Abmeldungen wurden schon für das vorige Schuljahr die Regeln verschärft. Mit der geplanten Novelle werden diese zusammengefasst und teils erneuert. So ist etwa vorgesehen, dass bei der Abmeldung von der Schule nicht mehr nur Name, Anschrift und Geburtsdatum jener Person anzugeben ist, die das Kind (führend) unterrichtet, sondern auch der Ort, an dem der Unterricht erfolgen soll. Das dürfte eine Reaktion auf Berichte über illegale Privatschulen sein.

Ebenfalls erforderlich: „Eine Zusammenfassung des pädagogischen Konzepts für den Unterricht“. Das war bisher im Gesetz nicht vorgeschrieben – teils haben das die Bildungsdirektionen aber bereits verlangt.