Kritik an Diskriminierung HIV-Positiver bei Polizei

Die SPÖ und die Aids Hilfe Wien orten in der Polizei Diskriminierung von HIV-Positiven. Denn: Wer positiv ist, wird vom Bewerbungsverfahren für den Polizeidienst ausgeschlossen.

Dass der Zugang zur Polizei verwehrt wird, begründet man im Innenministerium damit, dass jede Erkrankung, die eine Dauermedikation erfordert, einen Ausschlussgrund darstellt. „Wir sehen das als Diskriminierung“, sagte die Geschäftsführerin der Aids Hilfe Wien, Andrea Brunner, zur APA.

„Wenn man in Therapie ist, spricht nichts dagegen zu arbeiten“, so Brunner. Ein Berufsverbot für HIV-positive Menschen gibt es eigentlich nur für Sexarbeit. In den allermeisten Fällen muss man seinem Arbeitgeber nicht mitteilen, dass man HIV-positiv ist.

Innenministerium verweist auf Dauermedikation

Dass Menschen, die das HI-Virus in sich tragen, nicht am Bewerbungsverfahren der Polizei teilnehmen können, begründet man im Innenministerium damit, dass jede Erkrankung, die eine Dauermedikation erfordert, einen Ausschlussgrund darstellt. Längere Einsätze könnten etwa die Einnahme dieser Medikation behindern, so ein Sprecher zur APA.

Die meisten HIV-positiven Personen in Therapie würden derzeit eine Tablette täglich schlucken, sagte Brunner. „Ich kann mir keinen Einsatz vorstellen, bei dem ich nicht täglich eine Tablette nehmen kann.“ Ob Menschen, die zur Polizei möchten, auch dafür geeignet sind, solle individuell entschieden werden, „bei HIV-Positiven und -Negativen“, so Brunner.

Ministerium sieht keine Diskriminierung

Eine Diskriminierung sieht das Innenministerium darin nicht, zumal „Personen nicht aufgrund einer bestimmten Erkrankung, sondern aufgrund der erforderlichen und regelmäßigen Einnahme von Medikamenten nicht für den Exekutivdienst aufgenommen werden können“. Das treffe auf eine Vielzahl von Erkrankungen zu, so etwa auch körperliche Beeinträchtigungen, die eine exekutive Verwendung verunmöglichen würden.

Keinen grundsätzlichen Ausschlussgrund stelle ein positiver HIV-Test beim Bundesheer dar, weder für den Grundwehrdienst noch für eine Eignung als Berufssoldat, so ein Sprecher des Ministeriums auf Anfrage der APA. Das Gesundheitsministerium sagte, es seien keine Berufsgruppen im Gesundheitsbereich bekannt, bei denen eine HIV-Infektion zu einem grundsätzlichen Ausschluss der Berufsausübung führen würde.

SPÖ fordert von Karner „Stopp der Diskriminierung“

Kritik gegenüber dieser Handhabe kam auch von der SPÖ. „Dass gerade bei der Polizei, wo wir händeringend engagierte Personen mit einem klaren Fokus auf die Menschenrechte suchen, Menschen aufgrund eines Virus, das unter richtiger Behandlung weder ansteckend noch gefährlich ist, ausgeschlossen werden, ist einfach inakzeptabel“, sagte SPÖ-Gleichbehandlungssprecher Mario Lindner zur APA.

Von Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) fordere er den „sofortigen Stopp der Diskriminierung HIV-positiver Personen“. Denn „wer seinen Mitmenschen als Polizist helfen will, soll das ohne unwissenschaftliche Diskriminierung tun können“, so Lindner abschließend.

Infektion kein Grund für Kündigung

Laut parlamentarischer Anfrage, die Lindner an Karner richtete, gilt der Ausschluss HIV-positiver Menschen nur für jene im Bewerbungsverfahren. Eine Infektion im Zuge des aktiven Dienstes sei hingegen kein Grund für eine Kündigung.