Mit 14.643 Betretungs- und Annäherungsverboten nach dem Gewaltschutzgesetz ist deren Zahl im Vorjahr im Vergleich zu 2021 (13.690) gestiegen.
Wie das Innenministerium heute außerdem mitteilte, vervierfachte sich im selben Zeitraum auch die Zahl der sicherheitspolizeilichen Fallkonferenzen (Koordination zwischen unterschiedlichen Behörden) im Bereich Gewalt in der Privatsphäre auf 209 – 2021 hatte sie bei 57 gelegen. Eine weitere Intensivierung der Konferenzen ist laut Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) ein Schwerpunkt für 2023.
Koordination bei „Hochrisikofällen“
In Fallkonferenzen sollen Maßnahmen zwischen zuständigen Behörden und Institutionen in „Hochrisikofällen“ koordiniert werden. Die neu hinzugekommene Beratung für Gefährder und – in der deutlichen Minderheit – Gefährderinnen belief sich im ersten vollen Jahr auf 11.923, die gesetzliche Bestimmung trat mit 1. September 2021 in Kraft und kam in den ersten vier Monaten auf 3.839 Gespräche. Rund 90 Prozent der Gefährder sind männlich. Die Zahl der Präventionsbediensteten wurde mit 1.186 in zwei Jahren mehr als verdoppelt, 2020 belief sich deren Zahl noch auf 500.
Unterschiedliche Schwerpunkte
Frauenministerin Susanne Raab (ÖVP) wies darauf hin, dass es seit Beginn ihrer Amtszeit im Jänner 2020 gelungen sei, das Frauenbudget mehr als zu verdoppeln – der Großteil fließe auch 2023 wieder in den Gewaltschutz. „Dieses Jahr werde ich darüber hinaus einen neuen Fokus auf Schutz- und Übergangswohnungen für von Gewalt betroffene Frauen und deren Kinder setzen“, kündigte Raab an. Laut Innenministerium ist das Gewaltschutzbudget mit 24,6 Mio. Euro jährlich so hoch wie noch nie.
Justizministerin Alma Zadic (Grüne) erinnerte an den Umstand, dass jede dritte Frau in ihrem Leben schon einmal körperliche oder sexuelle Gewalt erfahren musste: „Die Justiz konnte in den vergangenen drei Jahren bereits viele wirkungsvolle Maßnahmen zur Stärkung des Gewaltschutzes umsetzen, wie etwa die Verbesserung der psychosozialen Prozessbegleitung und den Ausbau des Unterstützungsangebots für von Gewalt betroffene Frauen. Unser Ziel muss es sein, die Gewaltspirale möglichst früh zu unterbrechen, nur so können wir für echten Schutz und Sicherheit der Betroffenen sorgen.“
Der Anstieg der Betretungs- und Annäherungsverbote ist laut Innenministerium vor allem auf die Sensibilisierung in der gesamten Gesellschaft zurückzuführen und bedeute daher nicht zwangsläufig eine Zunahme von Gewalt in der Privatsphäre. Sie bedeute aber jedenfalls eine hohe Bereitschaft zur Anzeige – vorwiegend durch die Opfer selbst, aber auch durch Nachbarn und Angehörige.