Straftatbestand „terroristische Drohungen“ geplant

Die Regierung plant die Einführung eines neues Straftatbestands für „terroristische Drohungen“. Ein entsprechender Ministerratsvortrag soll am Mittwoch beschlossen werden, berichtete die Tageszeitung „Österreich“.

Der Strafrahmen soll zwischen sechs Monaten und fünf Jahren liegen. Derzeit werden solche Delikte nur als „gefährliche Drohung“ mit Strafen bis zu drei Jahren geahndet.

Konkret soll im Strafgesetzbuch in Paragraf 278c („Terroristische Straftaten“) ein neuer Straftatbestand geschaffen werden, der „terroristische Drohungen“ umfasst. Wer also mit der Ausführung einer dort aufgezählten terroristischen Straftat (diese reichen von Mord über Körperverletzungen, erpresserische Entführung, schwere Nötigung, schwere Sachbeschädigung, Luftpiraterie, diverse Gemeingefährdungsdelikte bis zu Delikten nach dem Waffengesetz) droht, fällt unter die neue Regelung.

Schon bisher als „einfache“ Drohung strafbar

Strafbar war das schon bisher – allerdings nur als „einfache“ gefährliche Drohung mit einem Strafrahmen bis zu einem Jahr bzw. als qualifizierte gefährliche Drohung mit Strafen bis zu drei Jahren. Auch Mindeststrafen sind in diesen Fällen nicht vorgesehen.

Wird die Tat nun allerdings mit einer terroristischen Eignung bzw. entsprechendem Vorsatz begangen, gibt es eine höhere Strafdrohung – außerdem knüpfen sich daran Rechtsfolgen wie besondere Ermittlungsbefugnisse.

„Terroristen greifen unsere Werte und unsere Gesellschaft an. Dazu versuchen sie Angst, Unsicherheit und Hass zu verbreiten“, so Justizministerin Alma Zadic (Grüne) in einer der APA übermittelten Stellungnahme. „Wir dürfen und werden unter keinen Umständen zulassen, dass sie damit Erfolg haben.“