Leichterer Kreditzugang für Senioren ab Mai

Seniorinnen und Senioren werden voraussichtlich ab Mai leichter zu Krediten kommen. Eine entsprechende Gesetzesänderung wurde am Mittwoch vom Ministerrat beschlossen und muss nur noch durch das Parlament. Im Wesentlichen geht es darum, dass die Lebenserwartung künftig bei der Kreditvergabe keine Rolle mehr spielen soll. Justizministerin Alma Zadic (Grüne) und Seniorenratspräsidentin Ingrid Korosec (ÖVP) sehen einen wichtigen Schritt gegen Altersdiskriminierung.

Angepeilt wird nun 1. Mai

Formal handelte es sich um eine Novelle des Hypothekar- und Immobiliengesetzes, die im November vorgelegt wurde. Durch die Begutachtung haben sich nur noch technische Änderungen ergeben, erläuterte Zadic Mittwochmittag im Pressefoyer nach dem Ministerrat. Neu ist vor allem das Inkrafttreten. War ursprünglich noch der 1. April angepeilt, wird es nun der 1. Mai sein – sollte keine Verzögerung im Parlament entstehen.

Für Zadic muss das Prinzip gelten, dass Seniorinnen und Senioren einen Kredit erhalten, wenn gute Sicherheiten vorhanden sind. Das bedeute, dass die Lebenserwartung kein Hindernis mehr sein könne, wenn die Summe abgedeckt sei. Klar sei, dass bei Versterben Sicherheiten wie Eigentumswohnung und Haus hoch genug sein müssten, um den Kredit abzudecken.

„Wichtiger Tag im Kampf gegen Altersdiskriminierung“

Korosec freute sich über das Zustandekommen der Novelle: „Ich habe eine Reihe von Bundesministern damit geplagt, und nun ist es gelungen.“ Es sei ein wichtiger Tag im Kampf gegen Altersdiskriminierung. Der Finanzbereich sei für Senioren besonders wichtig, da er ein selbstbestimmtes Leben ermögliche.

Oft gab es in der Vergangenheit Probleme, zu einem Kredit zu kommen, da die Lebenserwartung ein entscheidendes Kriterium war. Damit war es für Betroffene schwierig, zum Beispiel Umbauten zu stemmen. Nun wird eben nur noch darauf abgestellt, ob der Kredit bedeckt werden kann: „Man geht ja nicht aus Jux und Tollerei zur Bank“, betonte Seniorenbund-Obfrau Korosec.