Neues Maklergesetz passierte Bautenausschuss

Die Reform des Maklergesetzes hat heute den Bautenausschuss im Parlament passiert. Mit der Gesetzesnovelle wird bei der Vermittlung von Mietimmobilien das Bestellerprinzip eingeführt. Das heißt, Makler werden von der Vertragspartei bezahlt, die sie beauftragt hat – in den meisten Fällen die Vermieterin oder der Vermieter.

„Wir räumen damit mit einer jahrzehntelangen Ungerechtigkeit auf“, sagte Justizministerin Alma Zadic (Grüne) heute per Aussendung. „Wie überall sonst gilt ab 1.7.2023 auch beim Mieten: Wer bestellt, bezahlt.“ Das Gesetz soll laut Aussendung am 1. oder 2. März im Nationalrat beschlossen werden und im Juli in Kraft treten.

Auch die ÖVP begrüßt die Maklerreform. „Das ist vor allem für junge Leute eine wichtige Verbesserung, um am Beginn ihrer Lebensplanung leistbaren Wohnraum zu finden“, so ÖVP-Bautensprecher Johann Singer in einem Schreiben.

Die oppositionelle SPÖ stimmte im Ausschuss gegen das Vorhaben, weil es nicht weit genug gehe. Konkret kritisierte SPÖ-Bautensprecherin Ruth Becher, dass die Beweislast weiter bei den Mieterinnen und Mietern liege. FPÖ und NEOS stimmten laut SPÖ-Mitteilung für das Gesetz.

Maklerbranche beklagte sich in Brief an ÖVP-Abgeordnete

Der Maklerbranche stößt das geplante Gesetz weiter sauer auf. Der Fachverband der Immobilien- und Vermögenstreuhänder der Wirtschaftskammer (WKO) wandte sich noch per Brief an die ÖVP-Mitglieder im Ausschuss.

In dem Schreiben sprach Fachverbandsobmann Gerald Gollenz davon, dass die Maklerinnen und Makler durch die neue Regel ihre „Informations- und Aufklärungsverpflichtungen“ gegenüber potenziellen Mieterinnen und Mietern nicht mehr erfüllen könnten. Diese seien „dem Markt somit schutzlos ausgeliefert“.

Darüber hinaus sah der Fachverbandsobmann gar eine Existenzgefährdung für Immobilienmakler und kritisierte die geplanten Strafen bei Verstößen als „grundlose Kriminalisierung und Vorverurteilung einer ganzen Branche“.