Rechtsanwälte drängen auf Kostenersatz bei Freispruch

Die Rechtsanwälte drängen auf einen angemessenen Kostenersatz bei Freisprüchen und Verfahrenseinstellungen. Sie schlagen vor, dass Richter auf Basis der Allgemeinen Honorarkriterien (AHK) für Anwaltskosten über die Vergütung für den fälschlich Beschuldigten entscheiden. „Das Verfahren darf nicht schon zur Strafe werden“, erklärte Armenak Utudjian, Präsident des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages (ÖRAK), heute den neuerlichen Anlauf zur Umsetzung der jahrzehntealten Forderung.

Der ÖRAK hat ein Konzept verfasst, das Justizministerin Alma Zadic (Grüne) vorgelegt wird. Diese hat sich bereits „durchaus gesprächsbereit“ gezeigt über einen höheren Kostenersatz, aber auch darauf verwiesen, dass es letztlich „am Finanzminister liegen“ werde. Mit dem Koalitionspartner reden will sie über das – auch im Regierungsübereinkommen enthaltene – Thema im Zuge der aktuellen Verhandlungen über die Generalstaatsanwaltschaft.

Die aktuelle Situation

Utudjian hielte es allerdings für geboten, die Frage des gerechten Kostenersatzes gesondert zu behandeln. Es wäre doch „unfair, auf dem Rücken freigesprochener Beschuldigter“ dieses Thema mit anderen zu junktimieren, sagte er im Gespräch mit der APA.

Aktuell haben Beschuldigte, die freigesprochen werden oder mit Einstellung der Ermittlungen gar nicht vor Gericht kommen, Anwaltskosten de facto selbst zu tragen. Im Strafverfahren ist, anders als im Zivilverfahren, kein allgemeiner Kostenersatz vorgesehen. Für Verfahrenseinstellungen gibt es gar nichts. Für Freisprüche findet sich in der Strafprozessordnung zwar ein „Beitrag zu den Kosten der Verteidigung“. Aber dieser wird kaum zugesprochen – und deckt die Kosten bei Weitem nicht.