Aus für Maklergebühren und UVP-Novelle im Nationalrat

Der Nationalrat beendet am Mittwoch ein langes Streitkapitel der österreichischen Wohnpolitik. Die Maklergebühr wird künftig von Mietern und Mieterinnen nur noch zu entrichten sein, wenn sie selbst einen Makler oder eine Maklerin engagieren. Die Höhe der Leistung liegt aktuell bei bis zu zwei Monatsmieten.

Eine ebenfalls am Mittwoch vorliegende Novelle soll eine Beschleunigung der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) zur Folge haben. Ziel ist, Kriterien klarer festzulegen, ob für ein Vorhaben ein UVP-Verfahren notwendig ist. So werden neue Tatbestände etwa für große Parkplatzvorhaben, für großflächige Neuversiegelungen, Bauvorhaben innerhalb von UNESCO-Welterbestätten und für die Lagerung von Abfällen eingeführt.

Außerdem am Programm steht ein Teuerungsausgleich für Quartiergeber von Flüchtlingen. Die Betroffenen können rückwirkend für die Monate Oktober bis inklusive März mit Zuwendungen von monatlich maximal 50 Euro rechnen, bei Familien sind es 100 Euro. Formal gesehen werden den Ländern entsprechende Beträge zur Verfügung gestellt, die sie dann weitergeben sollen.

Behandelt wird auch das Mental-Health-Volksbegehren, das sich im Vorjahr mit der psychischen Gesundheit Jugendlicher befasste und mit gut 138.000 Unterzeichnern die parlamentarische Behandlung sicherstellte. Die Hürde dafür liegt bei 100.000 Unterschriften.