Pensionen: SPÖ legt Gutachten gegen Aliquotierung vor

Eine Woche vor der Kärntner Landtagswahl macht die SPÖ weiter Druck gegen die Regelung der gestaffelten ersten Pensionsanpassung nach Pensionsantritt. Laut einem Gutachten des ehemaligen Verfassungsrichters Rudolf Müller im Auftrag des SPÖ-Parlamentsklubs ist die Aliquotierung „grob unsachlich“, berichtete die „Kronen Zeitung“ heute. Kärntens Landeshauptmann Peter Kaiser (SPÖ) droht deshalb abermals mit dem Gang vor den Verfassungsgerichtshof.

Die Aliquotierung bringt es mit sich, dass man im ersten Jahr nach dem Pensionsantritt nur die volle Erhöhung bekommt, wenn man im Jänner den Ruhestand beginnt. Von Monat zu Monat wird das Plus weniger. Wer im November oder Dezember geht, bekommt im ersten Jahr gar nichts.

Vor allem die SPÖ und die Gewerkschaft verlangen schon seit Längerem eine Abschaffung dieser Regelung. Vor gut einer Woche ließ das Sozialministerium – ohne Details – wissen, dass man an einer Lösung des Problems arbeite.

SPÖ stellt Ultimatum

Die SPÖ will der Bundesregierung nun aber die Rute ins Fenster stellen: „Ich habe schon vor Wochen verlangt, dass die Bundesregierung den Raubzug durch die Brieftaschen von hunderttausend Pensionistinnen und Pensionisten beenden muss, zumal diese himmelschreiende Ungerechtigkeit auch verfassungswidrig ist“, bekräftigte Kaiser in einer Aussendung. „Es kann nicht sein, dass die zukünftige Pension davon abhängt, in welchem Sternzeichen man geboren ist.“

Wenn die Regierung nicht „schleunigst“, und zwar bis März, eine Lösung zustande bringe, „wird es vonseiten der SPÖ zu einer Verfassungsbeschwerde kommen“. Für eine solche Verfassungsbeschwerde wäre ein Beschluss der Kärntner Landesregierung notwendig, auch ein Drittel der Abgeordneten von Nationalrat oder Bundesrat kann die Prüfung eines Gesetzes durch den Verfassungsgerichtshof verlangen.

Frauen „indirekt diskriminiert“

Um die rote Position zu untermauern, hat der Parlamentsklub ein Expertengutachten in Auftrag gegeben, das auch der APA vorliegt. Der Jurist Müller – er war von 2013 bis 2016 auch Vorsitzender der Kommission zur langfristigen Pensionssicherung – kommt darin zu dem Schluss, dass es „grob unsachlich“ sei, „jenen, deren Pension am 1.1. anfällt, die volle und jenen, deren Pension erst später im Jahr anfällt, die aber in ganz gleicher Weise auf denselben Berechnungsgrundlagen beruht, geringere, bei einem Anfall ab 1.11. zum nächsten Jahresersten überhaupt keine Pensionsanpassung mehr zu gewähren“. Es bestehe zwischen dem Ausmaß des Wertverlustes und der Dauer des Pensionsbezuges im ersten Jahr „kein wie immer gearteter sachlicher Zusammenhang“.

Müller sieht in seinem Gutachten darüber hinaus auch „indirekt“ Frauen „diskriminiert“. Grund ist die Angleichung des Pensionsantrittsalters von Frauen an jenes der Männer – ab 1. Jänner 2024 steigt dieses pro Halbjahr um ein halbes Jahr.

„Diese Anhebung des Frauenpensionsantrittsalters führt (…) zu dem Effekt, dass die Alterspensionsstichtage von Frauen während der nächsten zehn Jahre jeweils in die zweite Jahreshälfte fallen, sodass von der im zweiten Halbjahr ganz besonders benachteiligenden Staffelung der ersten Pensionsanpassung ab 2024 bis 2033 ganz überwiegend Frauen betroffen sind“, erläutert Müller.