Van der Bellen gibt Kickl nicht zur Strafverfolgung frei

Bundespräsident Alexander Van der Bellen wird in den Ermittlungen wegen Ehrenbeleidigung gegen FPÖ-Chef Herbert Kickl keine Ermächtigung zur Strafverfolgung durch die Staatsanwaltschaft erteilen. Das teilte die Präsidentschaftskanzlei gestern in einer Aussendung mit.

Kickl hatte in seiner Rede am politischen Aschermittwoch in Ried im Innkreis das Staatsoberhaupt „Mumie“ und „senil“ genannt.

Die Staatsanwaltschaft Ried leitete daraufhin ein Ermittlungsverfahren ein. Nachdem ein bei der Veranstaltung anwesender Beamter des Landesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung einen Bericht verfasst hatte, richtete die Staatsanwaltschaft ein Schreiben an den Bundespräsidenten, ob er in der Causa die Ermächtigung zur Strafverfolgung erteilt, was in einem derartigen Fall vom Gesetz so vorgesehen ist.

Dazu werde der Bundespräsident aber keine Ermächtigung erteilen, wie es in einer schriftlichen Stellungnahme der Präsidentschaftskanzlei hieß. Van der Bellen begründete das damit, dass es Aufgabe der Politik sei, „dem Land und seinen Bürgerinnen und Bürgern zu dienen und für Sicherheit und Wohlstand zu sorgen“. Und das gelinge am besten, „wenn Politiker miteinander und auch mit den Institutionen des Staates respektvoll umgehen“, anstatt einander zu beleidigen.