Nationalrat beschließt UVP-Novelle

Der Nationalrat beschließt heute eine Novelle des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes, voraussichtlich mit den Stimmen aller Fraktionen außer der FPÖ. Die Genehmigung von Vorhaben der Energiewende soll damit beschleunigt werden.

Umweltministerin Leonore Gewessler (Grüne) zeigte sich bereits im Vorfeld erfreut und sprach nach dem Ministerrat von „wirklich guten Nachrichten für die Erneuerbaren in unserem Land“.

Die Novelle des UVP-Gesetzes sieht vor, dass Verfahren künftig effizienter abgewickelt und unnötige Doppelprüfungen vermieden werden. Eine fehlende Energieraumplanung in einem Bundesland kann künftig die Errichtung von Windrädern nicht mehr blockieren.

Handy- und Gurtpflicht: Höhere Strafen

Die Bundesregierung brachte zudem im Ministerrat eine umfangreiche Novelle des Kraftfahrgesetzes (KFG) auf den Weg. Damit sollen unter anderem die Geldstrafen für Verstöße gegen das Handyverbot am Steuer und gegen die Gurt- und Helmpflicht angehoben werden. Zahlreiche neue Regeln wird es auch für Fahrschulen und die Fahrlehrerausbildung geben. Die 41. KFG-Novelle muss erst im Nationalrat beschlossen werden.

Derzeit sind für Organmandate für das Handyverbot 50 Euro und für die Gurt- und Helmpflicht 35 Euro vorgesehen. Diese Beträge sind zu niedrig, „um noch abschreckende Wirkung zu entfalten“, hießt es in der Folgeabschätzung. Daher werden die mit Organstrafverfügung einzuhebenden Beträge von 50 Euro auf 100 Euro (Handyverstoß) und von 35 Euro auf 50 Euro (Gurt/Helm) angehoben.

Sollte es zu einer Anzeige an die Behörde kommen, so wird die von der Behörde zu verhängende Geldstrafe von 72 Euro auf 140 Euro (Handyverbot) bzw. von 72 Euro auf 100 Euro (Gurt/Helm) angehoben. Gelten soll das bereits ab 1. Mai.