Begutachtung: Breite Kritik an Krisensicherheitsgesetz

Morgen endet die Begutachtungsfrist für das geplante Krisensicherheitsgesetz. Bisher sind bereits mehr als 10.000 zum Teil sehr ähnlich lautende Stellungnahmen von Privatpersonen, die eine Einschränkung ihrer Grundrechte befürchten, eingelangt. Aber auch offizielle Stellen üben Kritik.

SPÖ und FPÖ wollen nicht zustimmen

Die SPÖ bekräftigte, dass sie dem Gesetz in dieser Form nicht zustimmen wird. „Dieser Gesetzesentwurf öffnet Missbrauch Tür und Tor, es gibt keine klaren politischen Verantwortlichkeiten“, schrieb SPÖ-Sicherheitssprecher Reinhold Einwallner in einer Aussendung.

Der Krisenfall sei schlecht definiert und könne von der Regierung quasi im Alleingang ausgerufen werden. Außerdem kämen die Blaulichtorganisationen und Länder gar nicht vor, und das Bundesheer solle mit fachfremden Aufgaben überlastet werden, bemängelte Einwallner. Die SPÖ werde der Regierungsvorlage daher ohne „grundsätzliche und umfassende Änderungen“ nicht zustimmen, sagte er.

Auch FPÖ-Sicherheitssprecher Hannes Amesbauer schloss eine Zustimmung aus. „Dieser untaugliche Entwurf ist krachend gescheitert. Hier muss von der Pike auf komplett neu gestartet werden“, wurde er in einer Aussendung zitiert. „Wenn es ein Krisensicherheitsgesetz geben soll, muss ein etwaiger Krisenfall ganz genau definiert werden, und es braucht klare politische Verantwortungen“, so Amesbauer.

Bundesländer fühlen sich zu wenig eingebunden

Die Bundesländer sehen sich nicht ausreichend eingebunden. Wien vermisst zudem eine klare Ansprechstelle und kritisiert die mangelnde Definition eines Krisenfalls.

Das Amt der Wiener Landesregierung kritisiert in seiner ausführlichen Stellungnahme, dass die Länder nicht in die Ausarbeitung des Gesetzesvorhabens eingebunden worden seien, obwohl diese in vielen Krisen die Hauptlast der operativen Verantwortung tragen würden.

Verwiesen wird dabei auch auf einen Beschluss der Landeshauptleutekonferenz, in dem die Verankerung der Landeshauptleute als zentrale Krisen- und Katastrophenmanager auf Landesebene im Bundesverfassungsgesetz als Voraussetzung für eine Zustimmung der Länder zu einem allfälligen Krisensicherheitsgesetz genannt wird.

Der vorliegende Entwurf stehe mit diesem Beschluss nicht in Einklang. Die vorgesehene Definition einer Krise ist aus Sicht der Stadt zudem nicht ausreichend. Auch Niederösterreich und Vorarlberg kritisieren, dass der Entwurf lediglich eine fakultative Einbindung der Bundesländer in die vorgesehenen Strukturen vorsehe.

Der Dachverband der Sozialversicherungsträger forderte in seiner Stellungnahme ebenfalls, sowohl laufend als auch im Krisenfall in den entsprechenden Gremien eingebunden zu werden. Bemängelt wird auch, dass unklar sei, wie das bisherige Staatliche Krisen- und Katastrophenschutzmanagement (SKKM) nun anzuwenden sei.

Auch das Außenministerium, das das Vorhaben grundsätzlich unterstützt, forderte, vollumfänglich in die geplanten Fachgremien eingebunden zu werden.

Kooperation zwischen Heer und Zivilschutzverband

Um „bestmöglich“ auf Bedrohungsszenarien vorbereitet zu sein, unterzeichneten das Bundesheer und der Zivilschutzverband einen Kooperationsvertrag. Nicht nur Konflikte und Viruserkrankungen, auch Terroranschläge, Cyberattacken, Naturkatastrophen und große Stromausfälle zählten zu den Herausforderungen, so Verteidigungsministerin Klaudia Tanner (ÖVP) bei der Vertragsunterzeichnung.

Der Zivilschutzverband sei „der perfekte Partner“, weil er seit über 60 Jahren Präventionsarbeit versehe. Ziel sei es, die heimische Bevölkerung auf die Gefahren hinzuweisen und sie „krisenfest“ zu machen.

„Krisenvorsorge und Zivilschutz ist nicht Aufgabe eines Einzelnen, einer einzelnen Institution, eines einzelnen Bundeslandes, einer einzelnen Gemeinde, eines einzelnen Haushaltes, sondern das liegt ganz stark in der Eigenverantwortung jeder Institution und jeder Familie“, sagte der Präsident des Zivilschutzverbandes, Andreas Hanger (ÖVP). Ziel sei es, die notwendigen Voraussetzungen zu schaffen, dass jeder dieser Verantwortung gerecht werden könne. Die Schwerpunkt liege in der Präventionsarbeit.