Im Nationalrat sind in der Nacht auf heute Änderungen im Gaswirtschaftsgesetz vorgenommen worden, um im Krisenfall die Wärmeversorgung österreichischer Haushalte stärker abzusichern. Konkret wurde der Kreis der geschützten Kunden auf Fernwärmeanlagen ausgeweitet. Zudem werden Zertifizierungen für Betreiber von Gasspeicheranlagen notwendig.
Mit der Änderung des Gaswirtschaftsgesetzes sollen einerseits EU-Vorgaben umgesetzt werden, wonach Betreiber von Gasspeicheranlagen eine Zertifizierung der zuständigen nationalen Behörden vorweisen müssen. Künftig sollen daher Speicherunternehmen die Aufnahme ihrer Tätigkeit im Voraus der Regulierungsbehörde anzeigen müssen.
Ergänzend dazu wird der Kreis der in Krisenfällen geschützten Kundinnen und Kunden auf Fernwärmeanlagen ausgeweitet. Damit soll auch im Solidaritätsfall die Energieversorgung gasbetriebener Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK) und damit eine Wärmeversorgung österreichischer Haushalte so lange wie möglich gewährleistet werden.
Auswirkungen hat die Ausweitung auch auf den Speichervorrat. Dadurch würden eine wichtige Lücke geschlossen und Kunden und Kundinnen abgesichert, gab sich Energieministerin Leonore Gewessler (Grüne) überzeugt.