Krisensicherheitsgesetz: Skepsis bei Rotem Kreuz und RH

Das Rote Kreuz (ÖRK) befürchtet durch das geplante Krisensicherheitsgesetz „eine Verschlechterung gegenüber der bestehenden Struktur des Staatlichen Krisen- und Katastrophenschutzmanagements (SKKM)“.

Problematisch sei etwa die nur anlassbezogene Einbindung der Einsatzorganisationen in die neuen Strukturen, hieß es in einer Aussendung. „Dies bedeutet, dass wir aus der wichtigen Einsatzvorbereitung ausgeschlossen sind und erst im Falle einer Krise in die Lage finden.“

RH warnt vor Doppelgleisigkeiten

Auf zersplitterte Kompetenzen und Doppelgleisigkeiten weist der Rechnungshof (RH) in seiner Stellungnahme hin. Durch den Entwurf zum Krisensicherheitsgesetz solle keine Kompetenzverschiebung bewirkt und die Ressortzuständigkeiten unberührt gelassen werden. Gerade der Bereich der Katastrophen- bzw. Krisenprävention und -bewältigung sei aber von einer Zersplitterung der Zuständigkeiten geprägt.

Am Beispiel des Netz- und Informationssystemsicherheitsgesetzes (NISG) regt der RH daher an, konkrete Überlegungen zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten „vor Beschluss des B-KSG abzuschließen und nicht – z. B. lediglich aufgrund unterschiedlicher Zuständigkeiten – auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben“.

Bedenken auch im Justizministerium

Bedenken hat auch das Justizministerium – nämlich etwa bei der Frage, in welchen Fällen Verknüpfungsanfragen von Meldedaten ermöglicht werden sollen. Dort sieht man etwa die im Entwurf vorgenommene Definition, wann denn überhaupt eine „Krise“ vorliegt, kritisch – auch wenn man einräumt, dass eine exakte Festlegung schwierig ist.

Auch inwieweit „massive Migrationsbewegungen“, wie in den Erläuterungen genannt, unter einen der eine „Krise“ auslösenden Fälle fallen und ab welchem Schwellenwert, gehe aus dem Entwurf nicht hervor. Ganz allgemein sieht das Justizressort auch die Vorgaben, wie eine Krise überhaupt festgestellt oder kundgemacht werden soll, für den Fall eines Blackouts als nicht praxisgeeignet an.

Die Begutachtungsfrist für das Krisensicherheitsgesetz endet heute.