EuGH-Anwalt: Keine Doppelverrechnung bei CoV-Rückholflügen

Rückholflüge, die im Rahmen der Covid-Pandemie notwendig wurden, dürfen nicht doppelt verrechnet werden, etwa, wenn zuvor ein normaler Rückflug gebucht wurde. Zu diesem Schluss kommt der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Der ursprüngliche Rückflug muss aus Sicht des Anwalts zur Gänze erstattet werden.

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