Aktivisten benutzten für Protestaktion in Berlin kein Erdöl

Die Flüssigkeit, mit der Klimaschützer gestern unweit des Deutschen Bundestags in Berlin ein Denkmal zum Grundgesetz beschmiert hatten, war nach Angaben der Polizei kein Erdöl. „Bei der Flüssigkeit handelte es sich um Tapetenleim und Dispersionsfarbe“, sagte ein Sprecher der Polizei heute.

Aktivist Schüttet Flüssigkeit auf Denkmal
IMAGO/aal.photo/Jonas Gehring

Die Gruppe „Letzte Generation“ hatte gestern mitgeteilt, Unterstützer hätten die Glasskulptur „Grundgesetz 49“ vor dem Jakob-Kaiser-Haus „in Erdöl getränkt“.

Glasflächen mit Plakaten beklebt

Nach Angaben der Polizei hatten sie Teile der Gedenkstätte beschmiert beziehungsweise übergossen. Die Polizei habe Proben der Flüssigkeit genommen, die dann analysiert worden seien. Außerdem hatten die Aktivistinnen und Aktivisten Glasflächen des Denkmals mit Plakaten beklebt, unter anderem mit dem Schriftzug „Erdöl oder Grundrechte?“.

Zu der Glasskulptur „Grundgesetz 49“ an der Spreepromenade gehören 19 jeweils rund drei Meter hohe Glasscheiben. Darin sind die 19 Grundrechtsartikel des Grundgesetzes mit Laser eingraviert.

In einem auf Twitter veröffentlichten Video der Demonstrierenden ist zu sehen, wie sie eine dunkle Flüssigkeit auf die Glaswände des Denkmals kippen. Die Klimaschutzaktivisten werfen der deutschen Regierung vor, sich nicht an die Verpflichtung aus dem Grundgesetz zu halten, Lebensgrundlagen und Freiheit der Menschen zu schützen.