Fiskalrat sieht Energiekostenzuschuss II teils kritisch

Der Fiskalrat hat sich die Ausgestaltung des Energiekostenzuschusses II (EKZ II) für Unternehmen genauer angesehen und einige Punkte zu bemängeln. Insbesondere in der ersten Förderstufe sieht der Rat zu wenig Treffsicherheit und das Risiko einer Überförderung.

Weiters rechnet er durch die Unternehmenshilfe mit deutlich höheren Belastungen für das Budget als vom Finanzministerium veranschlagt.

Der für 2023 vorgesehene EKZ II sieht fünf verschiedene Förderstufen vor. Vor allem bei der ersten Stufe sieht der Fiskalrat Verbesserungsmöglichkeiten. Die volle Übernahme des unternehmerischen Risikos für Veränderungen bei den Energiepreisen berge das Risiko einer Überförderung. Es könne davon ausgegangen werden, dass „ein Teil der Preiserhöhungen auch an die Konsumenten weitergereicht werden kann“.

Weiters seien die Stufen eins und zwei nicht treffsicher, da in diesen die Förderung nicht an Unternehmenskennzahlen oder -spezifika geknüpft sei. Weiters sei in Stufe eins der Energiesparanreiz durch die 100 Prozent Förderung geringer als in den übrigen, bei denen nicht 100, sondern nur maximal 70 Prozent der 2021 verbrauchten Energiemenge förderbar sind.

Höhere Belastung des Budgets möglich

Der Fiskalrat rechnet für den EKZ II mit einer budgetären Belastung von sieben, acht Milliarden Euro. Das wäre deutlich mehr, als ursprünglich vom Finanzministerium mit 5,7 Mrd. Euro geschätzt wurde. Die Schätzung des Fiskalrats geht von einer vollständigen Abholung der Fördermittel durch die Betriebe aus.

Eine Unterstützung der Unternehmen bei der Erhaltung ihrer Liquidität sei der EKZ II nur begrenzt, da die Abrechnung der Förderung erst nach Ablauf des Förderzeitraums erfolgt. Ob die Maßnahme eine inflationssenkende Wirkung habe, sei unklar und abhängig von der Wettbewerbssituation. Der EKZ II könnte aber „potenziell die mögliche Durchreichung der Energiekosten vonseiten der Unternehmen reduzieren“, heißt es vom Fiskalrat.