Kreissäge in einer Tischlerei
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Teure Energie

Zuschuss für Betriebe „nicht treffsicher“

Geht es nach dem Fiskalrat, ist der zur Entlastung der heimischen Unternehmen in diesem Jahr eingeführte Energiekostenzuschuss II (EKZ II) nicht in allen Punkten treffsicher. Besonders in den ersten Förderstufen berge das Maßnahmenpaket das Risiko einer Überförderung. Sollten alle Unternehmen auf das Förderprogramm zugreifen, könnte es zudem deutlich teurer werden als von der Regierung prognostiziert.

Was die Kritik an der Treffsicherheit angeht, sei „eine Verknüpfung der Förderungen mit unternehmerischen Kennzahlen und Energieverbrauch Mindestvoraussetzung“, wie das Büro des Fiskalrats am Dienstag mitteilte – und bei EKZ II seien „Förderungen der Stufe 1 und 2 nicht treffsicher“.

Das vom Fiskalrat unter die Lupe genommene und als Unterstützungsmaßnahme für Unternehmen gegen die hohen Energiepreise eingeführte Förderprogramm sieht insgesamt fünf verschiedene Förderstufen vor.

2021-Verbrauch als Referenz

Im Gegensatz zum Energiekostenzuschuss I (EKZ I) spielt die Energieintensität in den ersten zwei Stufen keine Rolle mehr, zudem wurde die Bandbreite der Förderintensität von 30 bis 70 Prozent auf 60 bis 80 Prozent angehoben. Die Förderobergrenze der Stufe 1 steigt von bisher 400.000 Euro auf zwei Mio. Euro. In der neuen fünften Stufe liegt die Förderobergrenze bei 100 Mio. Euro und die Förderintensität bei 40 Prozent.

In Stufe 1 werden 100 Prozent der Verbrauchsmenge bis zur förderbaren Obergrenze gefördert, während es in den übrigen Stufen nur maximal 70 Prozent sind. Als Vergleich zum Verbrauch im Jahr 2023 wird das Jahr 2021 als Referenz herangezogen. Weiters ist eine Förderung in den Stufen 2 bis 5 erst ab einem durchschnittlichen Preisanstieg von 50 Prozent im Jahr 2023 verglichen mit 2021 möglich.

„Verbessungspotenzial im Maßnahmendesign“

Vor allem bei der ersten Stufe sieht der Fiskalrat Verbesserungsmöglichkeiten in der Ausgestaltung. Die volle Übernahme des unternehmerischen Risikos für Veränderungen bei den Energiepreisen berge das Risiko einer Überförderung. Es könne generell davon ausgegangen werden, dass „ein Teil der Preiserhöhungen auch an die Konsumenten weitergereicht werden kann“, schreibt der Fiskalrat am Dienstag in einer Aussendung mit dem Titel „Unternehmens-Energiekostenzuschuss II bringt hohe budgetäre Belastung und birgt Verbesserungspotenzial im Maßnahmendesign“.

Weiters seien die Stufen 1 und 2 nicht treffsicher, da in diesen die Förderung nicht an Unternehmenskennzahlen oder -spezifika geknüpft sei. In den übrigen Stufen müssen Unternehmen eine Mindestenergieintensität aufweisen. Als energieintensiv gelten jene Unternehmen, deren jährliche Energiekosten sich 2021 auf mindestens drei Prozent des Produktionswertes beliefen.

Da das in Stufe 1 eben nicht nötig ist, könne in dieser auch nicht vermieden werden, dass mittelfristig ohnehin nicht überlebensfähige Betriebe unterstützt werden, das sei aber im europäischen Beihilferahmen vorgegeben. Zudem seien die Energiesparanreize in dieser Förderstufe deutlich geringer als in den übrigen, wo nicht 100, sondern nur maximal 70 Prozent der 2021 verbrauchten Energiemenge förderbar sind.

„Kosten im Umfang von sieben bis acht Mrd. Euro“

Würde in der Stufe 1 die förderbare Verbrauchsmenge reduziert und gleichzeitig die Förderintensität (derzeit 60 Prozent) erhöht, hätte das stärkere Energiesparanreize als die aktuelle Ausgestaltung, schreibt der Fiskalrat. Das würde auch das Budget entlasten.

Der Fiskalrat rechnet für den EKZ II mit einer budgetären Belastung zwischen sieben und acht Mrd. Euro. Das wäre deutlich mehr, als ursprünglich vom Finanzministerium mit 5,7 Mrd. Euro geschätzt worden war. Die Schätzung des Fiskalrats geht allerdings von einer vollständigen Abholung der Fördermittel durch die Betriebe aus. Sollte die Maßnahme nicht vollständig ausgeschöpft werden, wäre die Belastung für das Budget geringer.

Inflationssenkende Wirkung „unklar“

Eine Unterstützung der Unternehmen bei der Erhaltung ihrer Liquidität durch den EKZ II sei nur begrenzt, da die Abrechnung der Förderung erst nach Ablauf des Förderzeitraums erfolgt. Ob die Maßnahme eine inflationssenkende Wirkung habe, sei unklar und abhängig von der Wettbewerbssituation. Der EKZ II könnte aber „potenziell die mögliche Durchreichung der Energiekosten vonseiten der Unternehmen reduzieren“. Abhängig sei das allerdings „vor allem von der Wettbewerbsstruktur der Produktmärkte“.

Kocher verteidigt Maßnahmenpaket

ÖVP-Wirtschaftsminister Martin Kocher hält der Kritik des Fiskalrats zur budgetären Belastung entgegen, dass dieser nicht zwischen größeren und kleineren Unternehmen unterscheide. „Industrieunternehmen bekommen in der Regel geringere Energiepreise“, heißt es in einer Stellungnahme des Ministeriums.

Zudem sei die Schätzung des Fiskalrats zu den Strompreisen hoch angesetzt. Die Energieagentur gehe von einem Preis von maximal 38 Cent pro Kilowattstunde (kWh) für Strom aus, der Fiskalrat dagegen von einem Mindestpreis von 41,4 pro kWh.

Weiters habe der EKZ II das Hauptziel, die Wettbewerbsfähigkeit des österreichischen Standortes – vor allem gegenüber Deutschland, wo eine Strom- und Gaspreisbremse eingeführt wurde – sicherzustellen. Der Fiskalrat sieht dieses Ziel erreicht und spricht dem EKZ II eine weitgehend idente Wirkung zu den deutschen Maßnahmen zu.

„Sicherheitsnetz für heimische Betriebe“

Zur Seite springt Kocher auch die Wirtschaftskammer. „Mit dem Energiekostenzuschuss wurde ein Sicherheitsnetz für die heimischen Betriebe aufgespannt, um die Wettbewerbsfähigkeit des österreichischen Standorts – gerade auch im Vergleich zu Deutschland – abzusichern“, wie die WKÖ laut APA weiter mitteilte.

Anhaltende Kritik an Gießkanne

Der Chef des Fiskalrats, Christoph Badelt, rief unterdessen erst am Samstag im „Journal zu Gast“ die Regierung grundsätzlich dazu auf, wieder an die Stabilität der Staatsfinanzen zu denken. Die Regierung solle weniger Geld nach dem Gießkannenprinzip verteilen und gleichzeitig endlich Strukturreformen angehen, um die Ausgabendynamik zu bremsen.

Laut Badelt sei die Regierung bei der Teuerung aber durchaus den richtigen Weg gegangen, indem sie nicht zu sehr versucht habe, direkt die Inflationsrate zu manipulieren. Maßnahmen wie Mehrwertsteuersenkung oder Preislimits bei Benzin hätten die Inflationsproblematik nur nach hinten verschoben. Es sei deshalb richtig, die Folgen der Inflation bei jenen Menschen, die dadurch wirklich in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraden, abzufedern. „Das Problem ist nur, dass wir zu viel mit der Gießkanne gefördert haben.“

„ÖVP und Grüne müssen die Warnungen endlich ernst nehmen und ihre sündteure Gießkanne einpacken“, hieß es am Dienstag denn auch in einer Aussendung von NEOS-Energiesprecherin Karin Doppelbauer zur Fiskalratskritik an der EKZ II. Doppelbauer zufolge müsse die Regierung nun vielmehr die Energieversorger in die Pflicht nehmen, die wieder gesunkenen Preise an den Strombörsen auch weiterzugeben.