COFAG: 11.000 potenzielle Rückforderungsfälle

Derzeit gibt es österreichweit rund 11.000 potenzielle Fälle, bei denen die Covid-Finanzierungsagentur (COFAG) die Rückforderung von Coronavirus-Hilfen prüft. Die möglichen Rückforderungsgründe seien zwar festgestellt. Diese seien jedoch hinsichtlich des exakten Sachverhaltes bzw. der Höhe noch nicht geprüft und somit noch nicht bestätigt, hieß es heute gegenüber der APA.

Antragsvoraussetzungen nicht erfüllt

Die COFAG werde in jenen Fällen zurückfordern, in denen der Antrag eines Unternehmens die Antragsvoraussetzungen nicht erfüllt oder die Höhe der ausgezahlten Förderung nicht den rechtlichen Vorgaben entspricht.

Der häufigste Grund für Rückforderungen ist das Fehlen einer Endabrechnung des jeweiligen Antrages. Das gilt etwa, wenn ein Unternehmen den Antrag auf die jeweils letzte Tranche eines Zuschusses nicht eingebracht hat – denn dabei geht es um jene Tranche, in der die Antragsteller mittels Buchhaltungsunterlagen die tatsächlich beantragten Verlust-, Kosten- und Erlöspositionen nachweisen.

Auszahlung in 900 Fällen gestoppt

900 Antragsteller müssen um ihre Hilfen fürchten, sie bekommen derzeit keine Auszahlungen. Denn sie haben – den Vorschriften in Österreich folgend – als Einzelunternehmen Förderungen beantragt oder bekommen, obwohl die Europäische Union Unternehmensverbünde heranzieht.

Das Finanzministerium will sich mit der EU einigen. Einstweilen prüft die COFAG bei gewissen Unternehmen, die Förderungen beantragt haben, ob es sich um Firmen aus einem Unternehmensverbund handelt. Gab es schon staatliche Beihilfen, wird nachgeschaut, ob es bei diesen zu Überschreitungen kam. Selbst habe sich die COFAG an nationale Vorgaben zur Auszahlung gehalten.

Gegebenenfalls könnten Rückzahlungen drohen. Bis es so weit ist, hoffe man aber, dass sich EU-Kommission und Finanzministerium geeinigt haben, so COFAG-Geschäftsführer Marc Schimpel. Laut Angaben der EU-Kommission dauere der Monitoringprozess um die strittigen Beihilfen noch an.

„Mit ziemlicher Sicherheit nicht zulässig“

WIFO-Wettbewerbsrechtler Michael Böheim nannte es im Ö1-Mittagsjournal „extrem wettbewerbsverzerrend“, wenn einzelne Standorte von Konzernen aufgrund ihrer Rechtskonstruktion CoV-Förderungen bekommen. Das sei „europarechtlich mit ziemlicher Sicherheit nicht zulässig“.

Das Argument der Regierung, es habe schnell gehen müssen, gelte nicht. „Die Frage ist, ob man Rückzahlungen überhaupt abwenden sollte.“ Wenn sich die EU-Kommission in ihrer Rechtsansicht durchsetze, was zu erwarten sei, werde die Republik rückfordern müssen. Die Förderungen der einzelnen Standorte seien zu summieren, was die Obergrenzen von Förderungen überschreite, müsse zurückgezahlt werden.