Schweiz erlaubt Waffenlieferungen an Kiew nur in Theorie

Das Schweizer Parlament hat mit knapper Mehrheit für die Erlaubnis von Waffenlieferungen an kriegsführende Staaten gestimmt, das aber an eine im Fall des Ukraine-Krieges faktisch unerfüllbare Bedingung geknüpft.

Die Regierung solle die Wiederausfuhr von in der Schweiz hergestellten Waffen ausnahmsweise bewilligen können, wenn der UNO-Sicherheitsrat einen Angriffskrieg verurteile. Dort hat freilich Aggressor Russland als ständiges Mitglied ein Vetorecht.

Auch Ständerat stemmte sich gegen Vorstoß

Damit stellte sich nach dem Ständerat (Kantonsvertretung) auch die größere Parlamentskammer gegen einen Vorstoß, eine Weitergabe von Waffen an die Ukraine zu ermöglichen. In dieser Frage stehen die Interessen der Schweizer Waffenindustrie gegen den politischen Willen, die Neutralität zu bewahren.

In der Parlamentsdebatte beteuerte Wirtschaftsminister Guy Parmelin vergeblich, dass der Beschluss dem Status quo entspreche. Falls der Sicherheitsrat wegen einer Verletzung des Gewaltverbots in der UNO-Charta militärische Maßnahmen autorisiere, seien Wiederausfuhren von Schweizer Waffen schon heute bewilligungsfähig.

Nach dem nunmehrigen Beschluss soll schon die reine Verurteilung eines völkerrechtswidrigen Angriffs ausreichen. Obwohl es sich um einen Minischritt ohne direkte Konsequenzen handelt, fiel die Entscheidung des Nationalrates äußerst knapp mit 98 zu 96 Stimmen bei zwei Enthaltungen aus. Nun muss sich noch der Ständerat über diesen Beschluss äußern.