OLG wies Einspruch gegen Anklage in Karmasin-Verfahren ab

Das Oberlandesgericht (OLG) Wien hat den Einspruch eines Mitangeklagten gegen die Anklage im Betrugsverfahren gegen die ehemalige Familienministerin Sophie Karmasin (ÖVP) abgewiesen. In diesem geht es allerdings noch nicht um die Rolle Karmasins in der ÖVP-Umfrageaffäre, sondern um Bezugsfortzahlungen und wettbewerbsbeschränkende Absprachen. Ein Verhandlungstermin steht noch nicht fest, teilte das OLG in einer Aussendung mit.

Zur Anklage gebracht wurde der Vorwurf, Karmasin habe sich nach ihrem Ausscheiden aus der Politik widerrechtlich Bezugsfortzahlungen erschlichen, indem sie Bediensteten des Bundeskanzleramts verschwieg, dass sie ihre selbstständige Tätigkeit mit dem Zeitpunkt des Ausscheidens aus dem Ministeramt nahtlos fortsetzte. Geld verdient haben soll sie mit Studien für das Sportministerium, für die sie aufgrund von Absprachen mit Mitbewerberinnen – darunter ihre frühere Mitarbeiterin Sabine Beinschab – den Zuschlag im Vergabeverfahren erhielt.

Zum zweiten Vorwurf ist auch ein Mitarbeiter des Sportministeriums mitangeklagt. Dieser hatte laut OLG in seinem Einspruch die Frage aufgeworfen, ob die ihm vorgeworfene Tatbeteiligung überhaupt strafbar ist und ob es genug Gründe gibt, ihn für verdächtig zu halten. Das Gericht hielt die Beweislage nun aber für ausreichend, um eine Verurteilung für wahrscheinlich zu halten.