Einem beeinträchtigten Salzburger Buben hat die Pensionsversicherung (PVA) das Pflegegeld der Stufe eins gestrichen. Dagegen klagten die Eltern erfolgreich. Laut Gerichtsgutachten steht dem Buben sogar Stufe zwei zu. Die PVA verlangt trotzdem ein weiteres Gutachten. Schikane, sagen die Eltern.
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