Verbund-Urteil: Was Stromkunden erwarten können

Die Strompreiserhöhung des Verbunds vom 1. Mai vergangenen Jahres war unzulässig. Zu diesem Schluss kommt das Handelsgericht (HG) Wien. Eine entsprechende AGB-Klausel zur Anpassung des Strom-Arbeitspreises sei nachteilig und komme für Kundinnen und Kunden überraschend. Was Verbund-Kunden nun erwarten können.

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