Japan lockert Richtlinien zum Maskentragen

In Japan hat es nie eine gesetzliche Maskenpflicht gegeben. Seit Beginn der CoV-Pandemie trugen die Japanerinnen und Japaner trotzdem konsequent Mundschutz, ob drinnen oder draußen.

Gesetze waren dafür nicht nötig. Der Staat gab lediglich Empfehlungen aus. Auch diese sind seit heute aufgehoben. Nur in medizinischen Einrichtungen, Pflegeheimen und in überfüllten öffentlichen Verkehrsmitteln muss den neuen Richtlinien zufolge weiter eine Maske getragen werden.

Beobachterinnen und Beobachter erwarten jedoch, dass die Einwohnerinnen und Einwohner des Landes ihre bisherige Gewohnheit, überall Masken zu tragen – oft selbst allein im Auto – vorerst beibehalten. Nach den neuen Richtlinien weist der Staat die Bevölkerung weiterhin darauf hin, dass Masken Menschen mit einem höheren Risiko für schwere Krankheiten, einschließlich älterer Menschen schützen.

Fluggesellschaften und öffentliche Verkehrsmittel werden ihre Kunden jedoch nicht mehr auffordern, eine Maske zu tragen. Das Gleiche gilt für Supermarktketten. Auch Schulen werden das Tragen eines Mundschutzes grundsätzlich ab dem 1. April, dem Beginn des neuen Schuljahres, nicht mehr verlangen.